Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung gilt nun für alle 14 Hochschulen in Sachsen

02.12.2016, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“ gilt nun für alle 14 Hochschulen in Sachsen. Der bereits am 29. Juni 2016 von der Mehrheit der Rektoren und dem Vorsitzenden des Hauptpersonalrats unterzeichnete Vertrag wurde nun auch vom Rektor der TU Chemnitz unterschrieben.

„Mir ist es wichtig, dass es für die Beschäftigten an Sachsens Hochschulen ein Mindestmaß an Verlässlichkeit, Planbarkeit und fairer Beschäftigungsperspektive gibt. Mit dem Rahmenkodex haben wir ein Instrument, mit dem die Mittel für bessere Beschäftigung an den Hochschulen in Höhe von sechs Millionen Euro tatsächlich zweckgebunden eingesetzt werden. Damit werden vereinbarte Mindeststandards künftig nicht mehr unterschritten“, so Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange.

Die staatlichen Hochschulen erhalten vom Freistaat Sachsen auch in diesem Jahr insgesamt sechs Millionen Euro für die Schaffung besserer Beschäftigungsverhältnisse, längerer Vertragsfristen sowie der besseren Vereinbarkeit von Lehre, Forschung und Familie. Ab 2017 ist die Vergabe dieser Gelder dann daran gekoppelt, dass der Kodex verbindlich in den Hochschulen mit den Personalräten vereinbart ist.

Die TU Chemnitz hatte die Entscheidung, dem Rahmenkodex beizutreten, ihrem neuen Rektorat überlassen, das mit der neuen Amtszeit gerade erst begonnen hat sowie mit der Besetzung der Positionen für die Prorektoren erst seit kurzem vollzählig im Amt ist.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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