Wissenschaftsministerin Dr. Stange: „Mindeststandards guter Beschäftigung werden nicht mehr unterschritten“

24.10.2016, 14:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Hochschulen erhalten 6 Millionen Euro zur Umsetzung des vereinbarten Rahmenkodex

Sachsens Hochschulen erhalten vom Freistaat Sachsen in diesem Jahr insgesamt sechs Millionen Euro für die Schaffung besserer Beschäftigungsverhältnisse, längerer Vertragsfristen sowie der besseren Vereinbarkeit von Lehre, Forschung und Familie. Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange, die Rektoren der staatlichen Hochschulen außer der TU Chemnitz und der Vorsitzende des Hauptpersonalrats hatten den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“ am 29. Juni 2016 unterzeichnet. Zur Umsetzung dieser vereinbarten Maßnahmen erhalten die Hochschulen nun das Geld aus dem Programm „Gute Lehre – Starke Mitte“. Für die Förderung von Maßnahmen im Sinne des Rahmenkodex‘ werden Teile der freiwerdenden Bafög-Mittel verwendet.

„Mit dem Rahmenkodex haben wir jetzt ein Instrument, mit dem die Mittel für bessere Beschäftigung an den Hochschulen tatsächlich zweckgebunden eingesetzt werden. Damit werden vereinbarte Mindeststandards künftig nicht mehr unterschritten“, erklärt Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange. Sie fährt fort: „Damit sollen Beschäftigte an Sachsens Hochschulen ein Mindestmaß an Verlässlichkeit, Planbarkeit und fairer Beschäftigungsperspektive erhalten. Soziale Sicherheit durch besser planbare Karrierewege ist für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine wichtige Voraussetzung, um sich für eine wissenschaftliche Qualifikation oder für eine berufliche Laufbahn an einer sächsischen Hochschule zu entscheiden. Dabei wollen wir ihnen helfen. Und auch die Hochschulen bekommen Planungssicherheit, weil die Mittel ihnen nicht die für sie notwendige Flexibilität nehmen.“

Bereits im Jahr 2015 hatten die Hochschulen sechs Millionen für die Verbesserung von Beschäftigungsverhältnissen erhalten. In diesem Jahr nun ist die Verwendung der Mittel an die Einhaltung der Rahmenvereinbarung, die verbindliche Mindeststandards zum Umgang mit befristeter Beschäftigung setzt, gebunden. Die Hochschulen können mit den Geldern zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse für die Entlastung der Lehrenden in besonders nachgefragten Fächern, die Verlängerung von Projektstellen oder weitere Maßnahmen zur Entlastung ihrer Mitarbeiter einrichten.

Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die Hochschulen:

Universität Leipzig (ohne Medizin): 1 029 000 Euro
Medizinische Fakultät Leipzig: 129 000 Euro
Technische Universität Dresden (ohne Medizin): 1 749 000 Euro
Medizinische Fakultät Dresden: 132 000 Euro
TU Bergakademie Freiberg: 789 000 Euro
Hochschule für Bildende Künste Dresden: 89 000 Euro
Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig: 76 000 Euro
Hochschule für Musik Dresden: 64 000 Euro
Hochschule für Musik und Theater Leipzig: 97 000 Euro
Palucca Schule Dresden – Hochschule für Tanz: 75 000 Euro
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden: 167 000 Euro
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Verkehr Leipzig: 179 000 Euro
Hochschule Mittweida: 121 000 Euro
Hochschule Zittau/Görlitz: 181 000 Euro
Westsächsische Hochschule Zwickau: 152 000 Euro


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Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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