Schutz gegen Wohnungseinbruch

21.10.2016, 09:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Tag des Einbruchschutzes ist am 30. Oktober 2016

„Unbekannte Täter drangen durch Aufhebeln der Terrassentür in eine Erdgeschosswohnung ein. Es wurde Bargeld und Unterhaltungselektronik im Gesamtwert von ca. 1.580 Euro entwendet. Der Sachschaden beträgt ca. 600 Euro.“

So oder ganz ähnlich steht es fast täglich im Polizeibericht der lokalen Medien. Nicht nur der dargestellte materielle Schaden, auch die psychischen Belastungen für die Opfer sind enorm. Die Täter dringen in die Privatsphäre der Menschen ein, wühlen in persönlichen Sachen und entwenden Gegenstände, an denen Lebenserinnerungen hängen. Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden der Bewohner nachhaltig.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaates Sachsen weist für das Jahr 2015 insgesamt 4 257 Fälle von Wohnungseinbruchsdiebstahl aus. Gegenüber dem Jahr 2014 stieg die Anzahl der Wohnungseinbrüche um 388 Fälle, das entspricht einer Steigerung von 10 Prozent.

Eine aktuelle Studie zur Untersuchung der Begehungsweisen zeigt, dass fast zwei Drittel aller Einbrüche durch das Aufhebeln der Türen und Fenster erfolgt und den Tätern in diesen Fällen kein nennenswerter mechanischer Widerstand entgegengesetzt wird.

Doch vielfach werden die Gefahren noch unterschätzt und der Einbruchschutz vernachlässigt. Allein in Sachsen wurde im Jahr 2015 bei Wohnungseinbrüchen ein Schaden in Höhe von 6,7 Millionen Euro verursacht.

Ganz wichtig!

• Offene Fenster oder nicht verriegelte Türen sind eine perfekte Einladung für Einbrecher.
• Nicht vergessen: Ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster!
• Die Terrassentür ist ein Klassiker für Einbrecher. Sie kann meistens leicht ausgehebelt werden.
• Keine Leiter oder Gegenstände, die als Einstiegsmöglichkeit genutzt werden könnten, im Freien lassen. Sonst ist der Zugang über den Balkon ganz leicht geschafft.

Zur wirksamen Zurückdrängung des Wohnungseinbruchs wurde vom Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) 2012 die Öffentlichkeitskampagne „K-Einbruch“ initiiert. Die Internetseite „www.k-einbruch.de“ informiert umfassend zur Kampagne sowie zum Einbruchschutz und zur Sicherheit rund um das eigene Zuhause. Bestandteil der Kampagne „K-Einbruch“ ist der „Tag des Einbruchsschutzes“, der alljährlich am Tag der Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit stattfindet, in diesem Jahr ist das der 30. Oktober. Die symbolisch gewonnene Stunde soll dazu genutzt werden, sich über Einbruchschutz zu informieren und die Sicherheitsempfehlungen der Polizei im Alltag umzusetzen.

Im Freistaat Sachsen wird der Tag des Einbruchschutzes aktiv von zahlreichen Firmen unterstützt, die sich auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik spezialisiert haben. Außerdem haben die fünf sächsischen Polizeidirektionen rund um den „Tag des Einbruchschutzes“ viele Veranstaltungen und Aktionen vorbereitet.

So plant z.B. die Polizeidirektion Leipzig in Zusammenarbeit mit dem Kriminalpräventiven Rat der Stadt Leipzig am 28. Oktober 2016 im Stadtbüro Katharinenstraße eine umfassende Bürgerberatung mit Vorträgen und einer Musterausstellung.

Von Seiten der Polizeidirektion Görlitz stehen zwei Fachberater der polizeilichen Beratungsstelle am 29. Oktober 2016 in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr in zwei regionalen Sicherheitsfirmen in Löbau (Sachsenstraße 5) und in Hoyerswerda (Am Bahnhofsvorplatz 13) als Ansprechpartner für Bürger zur Verfügung.

Das sind nur zwei Beispiele für Veranstaltungen im Rahmen des Aktionstages. Für die detaillierten Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Pressestellen der Polizeidirektionen des Freistaates Sachsen.


Kontakt

Landeskriminalamt Sachsen

Pressesprecher Kay Anders
Telefon: +49 351 855 2010
Telefax: +49 351 855 2095
E-Mail: kommunikation.lka@polizei.sachsen.de
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