Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche

18.09.2016, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Programm »Wir für Sachsen« auch im Jahr 2017

Auch im nächsten Jahr fördert der Freistaat Sachsen das bürgerschaftliche Engagement seiner Einwohner durch die Ausreichung einer pauschalen Aufwandsentschädigung nach der Richtlinie »Wir für Sachsen«.

Bis zum 31. Oktober 2016 können Vereine, Verbände, Stiftungen, Kirchen sowie Städte und Gemeinden als Projektträger Anträge für das Jahr 2017 einreichen. Gefördert wird das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport, Umwelt und Gesellschaft.

Für einen Einsatz von durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich können Bürger über den jeweiligen Projektträger eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 40 Euro monatlich erhalten.

Sozialministerin Barbara Klepsch betonte in diesem Zusammenhang: »Mit dieser Förderung unterstützen wir Bürger, die bereit sind, sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl einzusetzen. Ich danke den engagierten Personen sowie den zahlreichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Projektträgern, die die ehrenamtlichen Tätigkeiten organisieren und begleiten. Bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiger Bestandteil der Zivilgesellschaft.«

Die mit der Umsetzung der Förderrichtlinie beauftragte Bürgerstiftung Dresden nimmt bis Ende Oktober Anträge für das Jahr 2017 entgegen. Hinweise zur Antragstellung sowie die aktuellen Formulare sind unter www.ehrenamt.sachsen.de abrufbar. Telefonische Rückfragen sind unter 0351 3158150 und 0351 3158163 möglich.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang