Alkoholkonsum in der Schwangerschaft und während der Stillzeit ist Kindeswohlgefährdung

08.09.2016, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2016

»Eine unschädliche Menge an Alkohol gibt es nicht. Mit jeder auch so kleinsten Menge an alkoholhaltigen Getränken gefährden werdende oder stillende Mütter das gesunde Aufwachsen und eine optimale Entwicklung ihres Kindes«, betont Gesundheitsministerin Barbara Klepsch anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes.

Experten schätzen, dass in der Bundesrepublik Deutschland jährlich zirka 4.000 Kinder mit der fetalen Alkoholspektrumsstörung (FASD) und den damit verbundenen körperlichen Missbildungen und geistigen Behinderungen geboren werden. Die Dunkelziffer wird auf über 10.000 Neugeborene geschätzt.

Alkohol ist ein Zellgift das durch die Plazenta zum Ungeborenen gelangt. Schädigungen, die durch den Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft hervorgerufen werden können, zeigen sich später beispielsweise durch körperliche (Minderwuchs, Gesichtsveränderungen, organische Schäden) und/oder geistige Entwicklungsstörungen. Einige körperliche und vor allem geistige Beeinträchtigungen bei FASD-Betroffenen treten erst Jahre später auf; sie äußern sich mit Konzentrationsschwäche, verzögerter Sprachentwicklung, Hyperaktivität und einem gestörten Sozialverhalten. In allen Lebensphasen und -bereichen, ob Kindergarten, Schulzeit, Ausbildung, Wohnen oder Arbeitsmarkt, sind die FASD-Betroffenen auf Hilfe angewiesen.

Weitere Informationen und Hilfestellungen zur Fetalen Alkoholspektrumsstörung können Sie auf der Internetseite der Bundesdrogenbeauftragten www.drogenbeauftragte.de, unter www.fasd-deutschland.de oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de abrufen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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