Freistaat Sachsen sieht von Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss im Fall Dorny ab

26.08.2016, 14:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird beim Bundesgerichtshof keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden im Rechtsstreit mit Herrn Serge Dorny einlegen.

Dazu erklärt das Ministerium: „Wir haben uns entschlossen, keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts einzulegen. Die Erfolgsaussichten einer Beschwerde werden nach rechtlicher Prüfung als gering eingeschätzt, weil der Bundesgerichtshof nicht das gesamte Verfahren neu aufrollen könnte, sondern nur Einzelfragen prüfen würde; es würden also beispielsweise keine Zeugen vernommen. Der Freistaat Sachsen wird finanzielle Ansprüche von Herrn Dorny begleichen, sofern sie juristisch berechtigt sind.“


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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