Bundesverkehrswegeplan 2030 verabschiedet

03.08.2016, 13:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Bundeskabinett hat heute in seiner Sitzung den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) verabschiedet. Der BVWP ist das zentrale Steuerungsinstrument bei der Planung, Finanzierung und beim Neu- oder Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten im Bereich Schiene, Bundesfernstraßen und Wasserstraßen.

Dazu Verkehrsminister Martin Dulig: „Mit dem Beschluss ist ein weiterer wichtiger Schritt vollzogen, der uns hilft, unsere Projekte voranzutreiben. Im Bereich Straße können wir zufrieden sein, hier können wir weiter auf hohem Niveau investieren. Die Vorhaben, die wir angemeldet haben, sind im Großen und Ganzen im Plan enthalten. Großer Anstrengungen bedurfte es hingegen beim Thema Schiene. Dank unserer Intervention und der guten Zusammenarbeit verschiedener Akteure, auch von Abgeordneten, ist es gelungen, dass die Strecke Leipzig - Chemnitz jetzt in den potentiellen Bedarf aufgenommen wurde. Ebenfalls als Erfolg ist zu werten, dass die Neubaustrecke Dresden-Prag und die Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden-Görlitz als Projekte des Potentiellen Bedarfs eingestuft bleiben. Wir brauchen dennoch Planungssicherheit. Und genau hier sind jetzt noch Hausaufgaben zu machen. Wir setzen auf das Verfahren im Bundestag und den Abschluss der Projektbewertungen und damit einhergehend die Klärung, was potentieller Bedarf konkret für unsere Projekte bedeutet. Wir wollen, dass möglichst alle Vorhaben in den Vordringlichen Bedarf aufrücken oder zumindest mit Planungsrecht und Finanzmitteln ausgestattet werden, und das muss uns der Bund auch garantieren.“

Im Bereich Schiene wurden zehn der elf angemeldeten Vorhaben in den Plan aufgenommen, jedoch unter verschiedenen Prämissen. Die Neubaustrecke Dresden – Prag, die Elektrifizierung der Strecken Dresden – Görlitz, Cottbus – Görlitz und die Elektrifizierung der Strecke Leipzig - Chemnitz sind im Potentiellen Bedarf enthalten, wurden aber noch nicht abschließend bewertet. Von den weiteren von Sachsen angemeldeten und heute bestätigten Projekten waren fünf bereits im BVWP 2003 enthalten (Dresden – Berlin; Leipzig – Dresden; Karlsruhe – Nürnberg – Leipzig/Dresden – Sachsen-Franken-Magistrale; Hof – Marktredwitz – Nürnberg; Knoten Dresden und Leipzig/Halle). Diese Projekte und die neu angemeldete Elektrifizierung der Strecke Hof – Marktredwitz – Regensburg sind alle im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Nicht geschafft hat es die ebenfalls von Sachsen angemeldete Elektrifizierung der Strecke Plauen – Bad Brambach – Grenze.

Dulig weiter: „Wir haben bereits im letzten Doppelhaushalt Vorsorge getroffen und haben Gelder zurückgelegt, um die Planungen für die Elektrifizierung der Strecken Dresden – Görlitz und Leipzig – Chemnitz mit finanzieren zu können. Die Voraussetzung, um überhaupt planen zu können, war die Aufnahme in den BVWP und auch die Unterstützung der Bahn für diese Projekte. Die Unterstützung haben wir, das war nicht immer so. Dazu haben auch viele Gespräche mit den Verantwortlichen beigetragen. Doch noch fehlt ein letzter Schritt, die Klärung, was potentieller Bedarf heißt, ab wann die Deutsche Bahn loslegen kann.“

Wie schnell kann nun gebaut werden? „Natürlich sind die Erwartungen an eine zügige Umsetzung von Verkehrsprojekten hoch. Doch gerade in der Verkehrspolitik brauchen wir einen ehrlichen Umgang mit Zeiten. Die Erwartung an eine schnelle Umsetzung der Projekte ist nicht zu befriedigen. Vor allem die Neubaustrecke Dresden-Prag, für die ich mich stets eingesetzt habe, wird eine Generationenaufgabe werden. Damit zukünftige Generationen dieses wichtige Infrastrukturprojekt nutzen können, müssen wir jetzt anfangen.“

Im Bereich Straße enthält der BVWP insgesamt 67 Projekte in Sachsen mit einem Gesamtvolumen von rund 1,8 Milliarden Euro. Davon sind acht Projekte als bereits laufende Projekte fest disponiert. Insgesamt 28 Projekte sind im „vordringlichen Bedarf“ eingestuft, d.h. diese haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, bis 2030 geplant und gebaut zu werden. 20 Projekte sind im weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft, das bedeutet, dass das Projekt bis 2030 geplant werden kann. 19 vom Freistaat angemeldete Projekte fallen unter den „weiteren Bedarf“. Bei diesen Projekten wird die Bauwürdigkeit grundsätzlich anerkannt, jedoch ist die Finanzierung und Realisierung bis 2030 ungewiss. 13 Projekte finden im Entwurf keine Berücksichtigung. Das erscheint in den meisten Fällen akzeptabel, weil die Zeit über diese Projekte hinweg gegangen ist (z.B. B 169 Ortsumgehung Gröditz oder B 183 Verlegung östlich Torgau. Bei einem gestrichenen Projekt geben wir uns noch nicht geschlagen: Der 2. Bauabschnitt der B 175, Ortsumgehung Waldenburg, muss kommen, weil sonst der 1. Bauabschnitt keine Verkehrswirksamkeit entfalten kann. Hier müssen also die Bundestagsabgeordneten nachbessern.

Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist die Grundlage der Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes für die nächsten 10 bis 15 Jahre. An den heutigen Kabinettsbeschluss schließt sich nun das parlamentarische Verfahren zu den Ausbaugesetzen an. Die Entscheidung, welche Projekte in den kommenden Jahren umgesetzt werden, wird erst mit dem Beschluss der Ausbaugesetze durch den Deutschen Bundestag getroffen. Für die Umsetzung der Projekte müssen die nötigen Finanzmittel im Rahmen der jährlichen Haushaltsgesetze vom Deutschen Bundestag bereitgestellt werden.


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