Freistaat Sachsen schließt Verfahren der Nachregistrierung von Asylsuchenden ab

21.07.2016, 12:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Rückstände bei Asylantragstellungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgearbeitet

Im Ergebnis einer hervorragenden Zusammenarbeit zwischen sächsischen Kommunen, Zentraler Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen (ZAB) und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konnten innerhalb der letzten Monate die zunächst ohne Registrierung beim BAMF den Kommunen zugewiesenen Asylsuchenden der Nachregistrierung beim BAMF zugeführt werden. Als eines der ersten Bundesländer konnte damit in Sachsen der seit der zweiten Jahreshälfte 2015 entstandene Rückstau bei der Annahme der Asylanträge durch das BAMF abgearbeitet werden.

Zum Hintergrund:

In der zweiten Hälfte des Jahres 2015 waren die Asylbewerberzugänge stark gestiegen und hatten mit insgesamt 69.900 Neuzugängen im Jahr 2015 in Sachsen eine bisher nicht gekannte Größenordnung erreicht (zum Vergleich: 11.768 Zugänge im Jahr 2014, 6.398 Zugänge im Jahr 2013).

Da das BAMF vorübergehend nicht mehr gewährleisten konnte, dass jeder Asylsuchende zeitnah einen Asylantrag stellen konnte, wurde in der Zeit von Oktober 2015 bis Februar 2016 - wie in anderen Bundesländern auch - ein Teil der der in Sachsen neu Angekommenen bereits vor der Antragstellung/Registrierung beim BAMF auf die Kommunen weiterverteilt. Das betraf im Freistaat bis zu 15.000 Asylbewerber.

Um diese häufig dezentral in Wohnungen untergebrachten Asylsuchenden so schnell und effektiv wie möglich einer Registrierung/Asylantragstellung beim BAMF zuzuführen, wurde in Abstimmung zwischen Kommunen, BAMF und Freistaat Sachsen ein neues effektives Verfahren zur Nachregistrierung entwickelt, indem eine größere Gruppe von Asylsuchenden eines Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt terminlich zusammengefasst wurden, so dass sie geschlossen und wirtschaftlich zum BAMF befördert werden konnten.

Im Ergebnis dessen und der hervorragenden Zusammenarbeit der Beteiligten bei der Umsetzung konnten innerhalb von drei Monaten die zu Beginn des Nachregistrierungs-verfahrens ermittelten offenen Fälle nahezu vollständig nachregistriert werden. Ein ge-ringer, verbleibender Personenkreis (ca. 2-3 Prozent), bei dem die Nachregistrierung bisher gescheitert ist, wird noch einzelfallbezogen geklärt. Damit ist Sachsen eines der ersten Bundesländer, in dem die Rückstände insoweit bewältigt werden konnten.

Hiermit sind die Herausforderungen infolge der hohen Zugänge des vergangenen Jahres jedoch noch nicht bewältigt. Zunächst hat das BAMF die Aufgabe, die nachregistrierten Asylanträge zeitnah inhaltlich abzuschließen und zu entscheiden. Daran schließen sich – je nach Ausgang der Entscheidung – noch zahlreiche weitere Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörde und der kommunalen Behörden an.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang