Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung an Hochschulen ausgehandelt

29.06.2016, 18:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wissenschaftsministerin Stange: „Beschäftigte haben ein Recht auf Verlässlichkeit, Planbarkeit und Fairness“

Die Beratungen zwischen dem Wissenschaftsministerium, den sächsischen Hochschulen und den Personalinteressenvertretungen an den Hochschulen zu einem Rahmenkodex, der verbindliche Mindeststandards zum Umgang mit befristeter Beschäftigung setzt, sind nach intensiver Diskussion abgeschlossen. Der „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“ wurde heute von der Wissenschaftsministerin, Rektoren und Rektorinnen sächsischer Hochschulen bzw. deren Vertreter und dem Hauptpersonalrat unterzeichnet. Die TU Chemnitz ist dem Rahmenkodex wegen der noch ausstehenden Bestellung des Rektors nicht beigetreten.

Wissenschaftsministerin Dr. Stange erklärt: „Wir sind gemeinsam mit den Hochschulen und der Personalvertretung zu einem guten Ergebnis gekommen. Nach langen und intensiven Gesprächen sollen befristet Beschäftigte an Sachsens Hochschulen ein Mindestmaß an Verlässlichkeit, Planbarkeit und auch an fairer Beschäftigungsperspektive erhalten. Karrierewege sollen auch für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler besser planbar werden – und dies ist eine Voraussetzung für die Entscheidung für eine wissenschaftliche Qualifikation oder für eine berufliche Laufbahn an einer sächsischen Hochschule.“

Mit dem Rahmenkodex, der Qualitätsstandards setzt und in verbindliche Regelungen der Hochschulen eingehen soll, wird die Attraktivität der sächsischen Hochschulen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler erhöht und gleichzeitig die Qualität von Forschung und Lehre verbessert.

„Es geht um eine vernünftige Balance zwischen der notwendigen wissenschaftlichen Flexibilität der Hochschulen einerseits und der sozialen Absicherung sowie planbarer Karrierewege der Beschäftigten andererseits“, unterstreicht Dr. Eva-Maria Stange.

Um die Beschäftigungsverhältnisse insbesondere von Nachwuchswissenschaftlern und zeitlich befristet beschäftigten Mitarbeitern zu verbessern, erhalten die Hochschulen zusätzliche Mittel. Zur Umsetzung des Programms „Gute Lehre - starke Mitte“ stehen 2015 und 2016 je sechs Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird auch eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Verteilung der Gelder berechnet sich nach einem Sockelbetrag und der Größe des jeweiligen Mittelbaus der Hochschulen. Die Vergabe der Mittel wird ab 2017 an die verbindliche Umsetzung des „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“ gebunden.

Der Rahmenkodex legt unter anderem fest, dass sich die Dauer einer Beschäftigung grundsätzlich an der Dauer der angestrebten Qualifizierung oder an der Dauer der Bewilligung des zugehörigen Drittmittelprojekts orientiert. Die Laufzeit der Verträge von wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften soll nicht mehr kürzer als sechs Monate sein.

Die Laufzeit von Verträgen der wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf der Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen werden, soll im Falle des Qualifikationsziels einer Promotion nicht ein Jahr und in der Postdocphase nicht drei Jahre unterschreiten. Überbrückungsmaßnahmen, insbesondere zur Sicherstellung einer durchgängigen Beschäftigung und Qualifizierung, bleiben im Sinne der Beschäftigten weiterhin möglich. Die Regelbeschäftigung soll in der Qualifikationsphase mit dem Ziel der Promotion 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit nicht unterschreiten. In der Postdocphase ist eine Beschäftigung von nicht unter 75 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit anzubieten. Um den Qualifizierungserfolg abzusichern, werden zwischen Doktoranden und betreuenden Professorinnen bzw. Professoren Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen.

Die Hochschulen erstellen Personalentwicklungskonzepte auf der Grundlage einer Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom Jahr 2014. Die Personalkonzepte sollen u. a. Wege aufzeigen für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten nach der Promotion, die auch jenseits einer Professur liegen können. Die Personalplanung soll darüber hinaus festlegen, welche Aufgaben an einer Hochschule künftig dauerhaft wahrzunehmen sind.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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