Stange: „Ich ermutige Sachsens Universitäten, sich mit Anträgen um exzellente Förderung zu bewerben“

16.06.2016, 22:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wissenschaftsministerin begrüßt Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz über den Fortgang der Exzellenzinitiative

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben heute auf Ihrer Sitzung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel eine neue Runde der Exzellenzinitiative beschlossen. Zudem verabschiedeten sie ein Nachwuchsforscherprogramm und das Förderinstrument „Innovative Hochschule“, mit dem kleinere Hochschulen und Fachhochschulen gefördert werden sollen. Auf alle drei Programme hatten sich die Wissenschaftsminister der Länder bereits verständigt.

Dazu erklärt Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Ich bin froh, dass die Ministerpräsidenten heute diese drei Programme auf den Weg gebracht haben. Sie werden wichtige Impulse für die Entwicklung der Forschung und der Hochschulen setzen und neue Karrieremöglichkeiten für Nachwuchsforscher schaffen. Beim Beschluss zur Exzellenzinitiative wurde bis zur letzten Minute hart um einen Kompromiss gerungen. Für uns im Freistaat Sachsen ist diese Vereinbarung ein sehr gutes Paket, mit dem die Exzellenz an sächsischen Universitäten gestärkt werden kann. Die Voraussetzungen sind sehr gut. Die Universitäten können aufbauend auf international herausragende Forschungsleistungen in eine neue Runde der Exzellenzinitiative starten. Die TU Dresden, aber auch die TU Chemnitz sind mit ihren Forschungsclustern gut vorbereitet. Die TU Dresden ist auch mit ihrem Zukunftskonzept und der Vernetzung in Dresden Concept hervorragend aufgestellt.“ Die Ministerin ergänzt: „Ich ermutige alle vier sächsischen Universitäten, sich ihrer Forschungskompetenz und ihrer Potenziale bewusst zu werden und sich mit Anträgen um eine Förderung zu bewerben. Alle betreiben erstklassige Forschung, haben damit Chancen und sollten diese nutzen. Auch die Möglichkeit, über Universitätsgrenzen und Ländergrenzen hinweg Verbünde einzugehen, bietet gute Chancen, bei der Förderung bedacht zu werden. Zudem kommt dem strategischen und operativen Management der Hochschulen eine immer wichtigere Rolle zu. Deshalb gibt erstmals zusätzliche Mittel für die strategische Entwicklung der ganzen Universität.“

  • Hintergrund

Exzellenzinitiative:
Das Programm zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist mit jährlich insgesamt 533 Millionen Euro ausgestattet. Die Mittel für die Förderung tragen der Bund und das jeweilige Sitzland der einzelnen Universitäten im Verhältnis 75:25.
Für Exzellenzcluster werden rund 385 Millionen Euro Fördermittel pro Jahr zur Verfügung gestellt. Es werden für 45 bis 50 Förderfälle Mittel zwischen jeweils drei bis zehn Millionen Euro pro Exzellenzcluster jährlich veranschlagt. Die Förderlaufzeit beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre.
Universitäten mit Exzellenzcluster können eine Universitätspauschale als Strategiezuschlag zur Stärkung ihrer Governance und strategischen Ausrichtung beantragen. Sie staffelt sich und beträgt für das erste Exzellenzcluster jährlich eine Million Euro.
Für mindestens elf Exzellenzuniversitäten werden jährliche Mittel von rund 148 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dabei werden antragsabhängige Förderhöhen zwischen jährlich zehn bis 15 Millionen Euro für Anträge einzelner Universitäten und 15 bis 28 Millionen Euro für Universitätsverbünde veranschlagt. Die Förderung als Exzellenzuniversität setzt die Bewilligung von mindestens zwei Exzellenzclustern an derselben Universität voraus; bei Verbünden von Universitäten erhöht sich diese Anforderung auf mindestens drei Exzellenzcluster. Exzellenzuniversitäten werden alle sieben Jahre einer unabhängigen und externen Evaluation unterzogen.
Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte, die auf Basis der bisherigen Exzellenzvereinbarung gefördert werden, erhalten ab dem 1. November 2017 eine auf höchstens 24 Monate begrenzte Überbrückungsfinanzierung, die zugleich ihre mögliche Auslauffinanzierung ist.

Nachwuchsforscherprogramm:
Mit einer Milliarde Euro wollen Bund und Länder über fünfzehn Jahre die Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses an Universitäten planbarer und transparenter gestalten. Dafür sollen 1000 Tenure-Track-Stellen finanziert werden. Ein sogenannter Tenure Track ist für eine Dauer von sechs Jahren ausgelegt und enthält eine Option auf eine Entfristung für die Professur.
Das Programm soll bis zum Jahr 2032 gelten. Ab dem Jahr 2017 steht ein Volumen von bis zu einer Milliarde Euro vom Bund über diese Laufzeit zur Verfügung.

Innovative Hochschule:
Das Programm ist mit 550 Millionen Euro für zehn Jahre dotiert. Die Mittel werden im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland getragen. Darin enthalten ist eine Projektpauschale für Hochschulen von 22 Prozent zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Ausgaben. Mindestens die Hälfte der Fördersumme und mindestens die Hälfte der ausgewählten Förderfälle müssen auf Fachhochschulen oder Verbünde unter Koordination einer Fachhochschule entfallen.
Mit der Förderinitiative wird der Ideen-, Wissens- und Technologietransfer unterstützt und die strategische Stellung der Hochschulen gestärkt. Dafür wird der strategische Auf- und Ausbau der Kooperation von Hochschulen mit der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren in Verbünden, Netzwerken und in innovativen Formen angestrebt.
Die Förderung soll 2018 beginnen und zehn Jahre andauern.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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