Ministerin Köpping zu Integrationsgesetz des Bundes

25.05.2016, 14:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Köpping: „Integrationsgesetz ist Wendepunkt“

Die Bundesregierung hat heute (25. Mai 2016) auf ihrer Klausurtagung in Meseberg das Integrationsgesetz auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzt erhalten die Geflüchteten mehr Angebote zur Integration, gleichzeitig gibt es auch Pflichten, die bei Nichterfüllung mit Sanktionen belegt sind.

Dazu äußerte sich die sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping: „Das Integrationsgesetz ist ein Wendepunkt, denn es ist das erste in der Geschichte der Bundesrepublik.“

Ministerin Köpping betonte: „Es ist gut, dass alle Asylbewerber und Geduldeten künftig besser in Arbeit und Ausbildung kommen. Besonders die Abschaffung der Altersgrenze bei der Ausbildung ist ein wichtiger Schritt.“ Flüchtlinge mit Ausbildungsplatz sollen für die Zeit der Ausbildung (drei Jahre) einen sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland bekommen. Wer nach dem Abschluss eine Arbeit findet, die der Ausbildung entspricht, soll seinen Status um weitere zwei Jahre verlängert bekommen. Wer nach einer abgeschlossenen Ausbildung nicht vom Arbeitgeber übernommen wird, hat demnächst sechs Monate Zeit, sich in Deutschland eine neue Arbeit zu suchen.

Köpping bedauerte, dass viele Angebote nur für Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive bereitstehen. Insbesondere mit Blick auf Deutschkurse betonte die Ministerin: „Nötig sind Angebote für alle Gruppen von Asylsuchenden, unabhängig von ihrer Bleibedauer. Denn nur so erhalten auch Menschen, die spät anerkannt werden oder nur als Geduldete bleiben, die Möglichkeit zur Verständigung. Durch die schnelleren Asylverfahren kommen sie in die Kommunen. Deutschkenntnisse sind für die Geflüchteten und die Mehrheitsgesellschaft wichtig.“

Ministerin Köpping hob zudem die Meseberger Erklärung hervor, die Frauen und Mädchen in den Asylunterkünften besser vor Übergriffen schützen soll. Der Bund prüft dazu eigene gesetzliche Regelungen. In Sachsen hat der Lenkungsausschuss Asyl im Dezember 2015 ein Sicherheitsrahmenkonzept verabschiedet, in dem ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern enthalten ist.

Die Große Koalition möchte das Integrationsgesetz noch vor der Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat bringen.


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration

Pressesprecherin Alexandra Kruse
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