Sachsen reduziert Zahl der Erstaufnahmeeinrichtungen

12.05.2016, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Wir passen unsere Unterbringungskonzeption den aktuellen Asylbewerberzugängen an“

Das Innenministerium hat angesichts der sinkenden Asylbewerberzahlen die Konzeption zur Entwicklung der Erstaufnahmeeinrichtung im Freistaat Sachsen angepasst. Danach wird es eine Konzentration der Standorte in den drei großen Städten sowie weitere Stilllegungen von Standorten geben. Die einrichtungsbezogenen Entscheidungen erfolgten unter fachlichen, logistischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Von den Stilllegungen sind vor allem Einrichtungen im ländlichen Raum betroffen. Bis Ende Juni sollen, einschließlich der bereits mitgeteilten Objekte, insgesamt 14 Einrichtungen geschlossen werden.

„Die Auslastung der Unterbringungskapazitäten in Sachsen liegt derzeit bei rund 15 Prozent. Sachsen passt die Unterbringungskonzeption den aktuellen Asylbewerberzugängen an. Wir fokussieren uns weiter auf das Drei-Standorte-Konzept und profitieren in den Städten von den drei Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Mit der Anpassung setzen wir weiter auf schnelle Entscheidungen, wer bleiben darf und wer nicht“, sagte Innenminister Markus Ulbig.

„Damit ist die Struktur unserer künftigen staatlichen Erstaufnahmeeinrichtungen wirtschaftlich, regional und betriebstechnisch ausgewogen. Wir haben berücksichtigt, dass die Entwicklung der weiteren Zugangszahlen mit großen Unsicherheiten verbunden ist. Aus diesem Grund fahren wir weiterhin ‚auf Sicht‘", so Ulbig.

Das Staatsministerium des Innern geht derzeit von einem Bedarf an rund 9.600 betriebenen Unterbringungsplätzen aus. Weitere rund 4.700 Plätze sollen zum Ausgleich von Belastungsspitzen und für unerwartete Lageänderungen als kurzfristig aktivierbare Reserve (Stand-by) vorgehalten werden.

Spätestens Ende des Jahres 2016 ist eine nochmalige Überprüfung und Anpassung des Unterbringungskonzeptes vorgesehen.

Die aktualisierte Unterbringungskonzeption beinhaltet folgende Standortentscheidungen:

Dauerhafte Kernkapazitäten:
Bei den dauerhaften Kernkapazitäten handelt es sich um langfristig gesicherte und sehr gut geeignete Liegenschaften.

• 5.360 Plätzen im Rahmen des Drei-Standorte-Konzeptes in Chemnitz mit Außenstandort Schneeberg, Dresden und Leipzig
• Chemnitz, Adalbert-Stifter-Weg: 700 Plätze (Endausbau bis 2022)
• Chemnitz, Altendorfer Straße: 120 Plätze (bleibt in Betrieb)
• Dresden, Hammerweg: 700 Plätze (Inbetriebnahme voraussichtlich Anfang 2017)
• Dresden, Hamburger Straße: 1.600 Plätze (bleibt in Betrieb)
• Leipzig, Max-Liebermann-Straße: 700 Plätze (Inbetriebnahme voraussichtlich Anfang 2017)
• Dölzig (Schkeuditz): 700 Plätze (Endausbau voraussichtlich bis Ende 2016)
• Schneeberg: 840 Plätze (bleibt in Betrieb)

Mittelfristig variable Kapazitäten in Betrieb:
Bei den mittelfristig variablen Kapazitäten in Betrieb handelt es sich um mittelfristig gesicherte und grundsätzlich geeignete Objekte.

• 4.314 Plätze
• Chemnitz-Einsiedel: 544 Plätze (bleibt in Betrieb)
• Chemnitz, Thüringer Weg 5: 400 Plätze (bleibt in Betrieb)
• Dresden, Gittersee: 450 Plätze (Endausbau voraussichtlich bis Ende 2016)
• Leipzig, Mockau II: 900 Plätze (bleibt in Betrieb)
• Leipzig, Braunstraße 3 -5: 600 Plätze (bleibt in Betrieb)
• Leipzig, Braunstraße 9-11: 900 Plätze (Inbetriebnahme voraussichtlich Mitte 2016)
• Leipzig, Friederikenstraße: 430 Plätze (bleibt in Betrieb)
• Grillenburg: 90 Plätze (bleibt in Betrieb)

Mittelfristig variable Kapazitäten im Stand-By:
Bei den mittelfristig variablen Kapazitäten im Stand-By handelt es sich um mittelfristig gesicherte und grundsätzlich geeignete Objekte.

• 4.691 Plätze
• Chemnitz, Stephanplatz: 250 Plätze (Außerbetriebnahme bis zum 30. Juni 2016)
• Dresden, Bremer Straße: 500 Plätze (bleibt im Stand-by)
• Dresden, Blasewitzer/Fetscherstraße: 700 Plätze (bauliche Übergabe voraussichtlich Mitte 2016)
• Dresden, Flughafen: 600 Plätze (bleibt im Stand-by)
• Dresden, Stauffenbergallee 2: 500 Plätze (bleibt im Stand-by)
• Leipzig, Mockau III: 600 Plätze (bauliche Übergabe voraussichtlich Mitte 2016)
• Leipzig, General-Olbricht-Kaserne: 900 Plätze (Außerbetriebnahme voraussichtlich zweites Halbjahr 2016)
• Meerane: 336 Plätze (Außerbetriebnahme voraussichtlich erstes Quartal 2017)
• Rötha: 305 Plätze (bauliche Übergabe voraussichtlich Mitte 2016)

Stilllegungen:
• 6.607 Plätze
• Bischofswerda: 700 Plätze
• Chemnitz, Wohnhotel Kappel: 350 Plätze
• Döbeln: 640 Plätze (Gegebenenfalls Nachnutzung als Lagerobjekt)
• Görlitz: 228 Plätze
• Heidenau: 650 Plätze (Nachnutzung als Lagerobjekt)
• Leipzig, Soccer-Halle: 439 Plätze
• Meißen, Studentenwohnheim: 720 Plätze
• Meißen, Kynastweg: 160 Plätze
• Niederau: 800 Plätze
• Plauen: 600 Plätze (Nachnutzung als Lagerobjekt)
• Dresden, Gutzkowstraße: 600 Plätze
• Frankenberg, Kaserne: 300 Plätze
• Leipzig, Studienakademie 420 Plätze (Ende April 2016 vollzogen)

Die Stilllegungen werden grundsätzlich bis zum 30. Juni 2016 erfolgen.

Unabhängig von der Unterbringungskonzeption werden die Sondernutzungen in den Objekten Leipzig, Mockau I (Verteilzentrum bei hohem Flüchtlingszugang) und Chemnitz, SFZ CoWerk (Betreuung körperbehinderter Flüchtlinge) weitergeführt.

Bis Ende April 2016 kamen knapp 7.000 Asylbewerber nach Sachsen. 2015 kamen im gleichen Zeitraum 6.642 Asylbewerber. 2014 wurden bis zum 30. April insgesamt 2.353 Zugänge erfasst. Im Jahr 2013 waren es 1.587 Zugänge.

2.672 Asylbewerber gab es mit Stand Ende April 2016 in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Im Vorjahreszeitraum waren 1.947 Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Ende März 2016 gab es insgesamt 6.754 vollziehbare Ausreisepflichtige, darunter hatten 525 eine Duldung wegen Passbeschaffung. Bis Ende März 2016 hat Sachsen 1177 ausreisepflichtige Personen abgeschoben. Im Vorjahreszeitraum gab es 212 Abschiebungen, 2014 bis Ende März 369 Abschiebungen. Bei den geförderten freiwilligen Ausreisen lag die Zahl Ende März 2016 bei 469, im Vorjahreszeitraum betrug diese 82.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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