Baurecht für Ausbau der Bundesstraße B 98 zwischen Sohland und Ortsteil Wassergrund

01.03.2016, 11:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachen fasst Planfeststellungsbeschluss

Die Landesdirektion Sachsen hat die Genehmigung zum Ausbau der Bundesstraße 98 in Sohland an der Spree zwischen Sohland und dem Ortsteil Wassergrund erteilt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr über Baurecht für den 3. Bauabschnitt der B 98.

Ausschlaggebend für die Planungen waren die mit der bestehenden Verkehrsanlage verbundenen unzureichenden Bedingungen für die verschiedenen Verkehrsarten. Demgegenüber ist ein in den letzten Jahren gestiegenes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen, zu welchem insbesondere der überregionale Verkehr beiträgt.

So fehlen durchgehende Geh- und Radwege. Die sogenannten Halte- und Überholsichtweiten sind unzureichend. Die topographisch bedingten kleinen Kurvenradien der Straße entsprechen nicht mehr den Anforderungen. Zudem hat das gestiegene Verkehrsaufkommen mit zugleich höheren Achslasten zu einer erheblichen Verschlechterung des Fahrbahnzustandes geführt.

Das Straßenbauvorhaben umfasst eine Länge von ca. 2.745 Metern. Es schließt östlich an das bereits umgesetzte Ausbauvorhaben für die B 98 „Ausbau des Knotenpunktes der B 98/Gemeindeverbindungsstraße“ in der Ortslage Sohland an. Der Ausbauabschnitt beginnt in Höhe der Grundschule am Frühlingsberg. Er führt in östliche Richtung auf rund 600 Meter Länge zunächst durch die Ortslage Sohland. Anschließend verläuft die Trasse außerhalb der Ortschaft bis zum Sohlander Ortsteil Wassergrund. Der Ausbau-abschnitt endet rund 200 Meter westlich der Kreuzung der B 98 mit dem Wassergrundring und der Sohlander Straße.

Die bisherige Trassierung der Bundesfernstraße bleibt in ihrer Lage weitestgehend erhalten. Der Ausbau erfolgt innerorts mit zwei jeweils 3,50 Meter breiten Fahrstreifen. Des Weiteren wird innerorts ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Breite von 3,0 Meter angebaut. Die Bushaltestellen werden als Busbuchten ausgeführt. Außerhalb der Ortschaft wird die Straße gleichfalls zweistreifig mit einem Gesamtquerschnitt von 10,50 Meter ausgebaut. Hinzu kommt ein Radweg mit einer Breite von 2,25 Meter.

Mit dem Straßenausbau wird zugleich die Straßenentwässerung im gesamten Ausbau-abschnitt neu geordnet. Der Radweg schließt eine Lücke im regionalen touristischen Radwegenetz.

Der Ausbauabschnitt quert das Landschaftsschutzgebiet „Oberlausitzer Bergland“. Die Beeinträchtigungen werden durch die weitestgehende Beibehaltung der Trasse auf das direkte Umfeld der Straße begrenzt. Um die nicht zu vermeidenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren, ist eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

Dazu gehört die Neuanpflanzung von rund 4.000 Quadratmeter Wald und rund 7.000 Quadratmeter Waldmantel bzw. Waldsaum. Zusätzlich werden in unmittelbarer Nähe zur Straße rund 200 Bäume neu gepflanzt. Die beiden an der Straße liegenden historischen Lindenrondelle werden wiederhergestellt und gleichfalls neu bepflanzt. Am Ortsrand von Wassergrund wird eine Streuobstwiese mit rund 1.500 Quadratmeter Fläche neu angelegt. Eine bestehende Streuobstwiese in der Ortslage Taubenheim wird ergänzt und verjüngt. Zwischen dem Radweg und der Bundesstraße wird durch Anpflanzung von ca. 1.850 Sträuchern eine Heckenstruktur geschaffen.

Der festgestellte Plan zum Ausbau der B 98 wird in der Gemeinde Sohland a. d. Spree für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Hintergrundinformation:

Die Bundesfernstraße B 98 verläuft im Planungsraum parallel zur Staatsgrenze mit der Tschechischen Republik und stellt hier die letzte übergeordnete Ost-West-Verbindung vor dieser Staatsgrenze dar. Die B 98 bildet die Zubringerverbindung zu den Grenz-übergängen Sohland/Hohberg, Lückendorf, Seifhennersdorf und Neugersdorf. Innerhalb des Freistaates Sachsen ist die B 98 die Verkehrsverbindung zwischen der Bautzener, Zittauer und Dresdner Region und erfüllt gleichzeitig die Funktion einer Tangen-tenverbindung zwischen den Grenzortschaften.


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