Gemeinsame Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen

10.01.2016, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bereits über 57.000 Anträge auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung von DDR-Unrecht gestellt

»Die Rehabilitierung von DDR-Unrecht ist noch immer ein aktuelles Thema. Ich möchte Opfer ausdrücklich ermutigen, sich mit ihrer Vergangenheit zu beschäftigen. Jedem steht es zu, einen Antrag auf Rehabilitierung stellen. Betroffene sollten dieses Recht auch in Anspruch nehmen«, mahnt die sächsische Sozialministerin Barbara Klepsch.

Durch die Möglichkeit der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen oder beruflichen Rehabilitierung wird den Opfern politischer Verfolgung und Verwaltungswillkür in der DDR die Möglichkeit eröffnet, sich vom Makel der persönlichen Diskriminierung zu befreien und eine Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht zu erhalten. Viele Betroffene haben seit dem Inkrafttreten der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze davon Gebrauch gemacht und einen Reha-Antrag gestellt. Ehemalige politische Häftlinge haben zudem über das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren Anspruch auf Kapitalentschädigung. Darüber entscheiden Gerichte.

Am 1. Juli 1994 nahm die sächsische Rehabilitierungsbehörde ihre Arbeit auf, um über Anträge auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung von Opfern von DDR-Unrecht zu entscheiden.

Bis Juni 2015 sind dort seitdem 57.654 Anträge eingegangen. Dies entspricht etwa einem Drittel aller bundesweit gestellten Anträge. Der überwiegende Teil der Anträge - nämlich 42.373 - war auf eine berufliche Rehabilitierung gerichtet, die restlichen 15.281 auf eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung. Von den Anträgen auf berufliche Rehabilitierung konnten bisher 22.179 Anträge positiv verbeschieden werden, von den Anträgen auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung 3.014. Rund 700 Anträge waren zum Stichtag noch nicht abschließend bearbeitet.

Auch heute, 21 Jahre nach Aufnahme ihrer Arbeit, gehen bei der sächsischen Rehabilitierungsbehörde bei der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz im Jahr durchschnittlich 330 Neuanträge ein. Dies macht deutlich, dass die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit noch nicht abgeschlossen ist und die Frage der Rehabilitierung von DDR-Unrecht für die Betroffenen nach wie vor aktuell bleibt.

Der Sächsische Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Lutz Rathenow, erklärt dazu:

»Die Linderung von erlittenem Unrecht durch den Weg der Rehabilitierung bleibt für viele Menschen wichtig. Manche getrauen sich erst Jahrzehnte später, sich mit ihrer Vergangenheit so zu konfrontieren. Andere suchen noch nach Beweismitteln in Akten. Für den Landesbeauftragten gehören auch heute noch Fragen zur Rehabilitierung in sein Beratungsumfeld wie kaum ein anderes. Das Gespräch oder der Briefwechsel über Rehabilitierungsmöglichkeiten wird oft zu einer Lebensbilanzierung, zu einer Recherche in der eigenen Biographie. Nicht zuletzt sind es auch Hinterbliebene, die mit dem Rehabilitierungsverfahren Gewissheit über die Vergangenheit ihres Angehörigen erlangen möchten und damit eine Würdigung des Schicksals verbinden. Die Lebensläufe anderer, Zeitzeugenberichte und das Gespräch über die Akten sind dabei hilfreich. So wird aus dem spröde klingenden Rehabilitierungsanliegen eine sehr aktive Gegenwartsorientierung.«

Nach derzeitiger Rechtslage können Anträge auf strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung noch bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden.

Der Landesbeauftragte erteilt Auskunft und berät zu Rehabilitierungsfragen telefonisch, per Mail, bei seinen seit dreizehn Jahren überregional stattfindenden Beratungstagen und in der Dresdner Geschäftsstelle. Termine können unter 0351-6568110 oder unter info@lstu.smj.sachsen.de vereinbart werden.

Lutz Rathenow
Sächsischer Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen

Unterer Kreuzweg 1 | 01097 Dresden | Postanschrift: 01095 Dresden, Tel.: +49 (0)351.65681-0 | Fax: +49 (0)351.65681-20


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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