Verbesserte Fördermöglichkeiten zur Aufarbeitung der DDR-Diktatur

22.12.2015, 17:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Heute hat das Kabinett die Richtlinie des Justizministeriums über die institutionelle Förderung von Verbänden der Opfer der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR sowie die Förderung von Projekten zur Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen dieser Diktatur beschlossen. 130.000 Euro stehen derzeit jährlich zur Unterstützung der Opferverbände zur Verfügung.

Staatsminister Gemkow: „Der Freistaat Sachsen leistet mit der bereits im Jahr 2011 geschaffenen Förderung von SED-Opferverbänden einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der Ursachen, Geschichte und Folgen der DDR-Diktatur. Mit der jetzt nochmals erweiterten Förderung bekommen aber auch gesellschaftliche Aufarbeitungsinitiativen und private Archive Mittel in die Hand, um Projekte umsetzen zu können. Die Erinnerung an das geschehene Unrecht und die Opfer werden wir auch zukünftig wach halten. Mit der Förderung werden der demokratische Konsens in der Gesellschaft und die innere Einheit Deutschlands gestärkt.“

Die beschlossene Neufassung der Richtlinie beinhaltet im Wesentlichen eine Erweiterung der Förderung in drei Punkten:

Künftig können auch Projekte zur Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR gefördert werden. Bislang sah die Richtlinie ausschließlich eine institutionelle Förderung von SED-Opferverbänden vor.

Darüber hinaus werden im Bereich der neu geschaffenen Projektförderung neben den SED-Opferverbänden auch gesellschaftliche Aufarbeitungsinitiativen und private Archive als Zuwendungsberechtigte aufgenommen. Diese Erweiterung ermöglicht auch diesen Trägern, entsprechende Projekte mit Hilfe einer Förderung zu realisieren.

Schließlich wurden die zuwendungsfähigen Ausgaben um mit der geförderten Vereinstätigkeit bzw. dem geförderten Projekt zusammenhängende Aufwandsentschädigungen, Arbeitsentgelte und Honorare sowie Reisekostenvergütungen für Inlandsdienstreisen der Mitglieder, Beschäftigten oder Honorarkräfte des Antragstellers, um Ausgaben für die Anmietung von Vereinsräumen, um Entgelte für Bankdienstleistungen und Versicherungsbeiträge sowie neben Ausgaben für Bücher und Zeitschriften auch um solche für andere Medien, etwa CD oder DVD, erweitert.

Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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