Erste sächsische Kriminalitätsstatistik im Zusammenhang mit dem Thema „Zuwanderung“

17.12.2015, 15:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Wenige Mehrfach-/Intensivtäter, begehen Hälfte aller durch Zuwanderer begangenen Straftaten“

Die steigende Anzahl der Zuwanderer in Sachsen stellt Land und Kommunen vor enorme Herausforderungen, insbesondere bei der Unterbringung. Aber auch die Sicherheitsbehörden sind in diesem Zusammenhang durch ein wachsendes Demonstrationsaufkommen und eine veränderte Kriminalitätslage gefordert.

Aus diesem Grund hat das Landeskriminalamt für die ersten neun Monate des Jahres 2015 eine Sonderauswertung zur Kriminalitätsentwicklung in Sachsen im Zusammenhang mit dem Thema „Zuwanderung“ erstellt. In diesem Zeitraum gab es im Freistaat mehr als 45.000 Zuwanderer. Näher betrachtet wurden dabei die begangenen Straftaten durch Zuwanderer, Angriffe auf Asylunterkünfte sowie Straftaten zum Nachteil von Amts- und Mandatsträger.

Ulbig: „Die überwiegende Mehrheit der Zuwanderer in Sachsen verhält sich rechtskonform. Bei den ermittelten Tatverdächtigen gilt es zu differenzieren. Es sind nicht die Zuwanderer, die einmalig mit Bagatelldelikten straffällig werden, die uns Sorge bereiten, sondern einige wenige Mehrfach-/Intensivtäter, die fast die Hälfte aller durch Zuwanderer begangenen Straftaten zu verantworten haben.“

1. Straftaten durch Zuwanderer
(Zuwanderer: Asylbewerber, geduldete Ausländer, Kontingent-/Bürger-kriegsflüchtlinge sowie Personen, die sich unerlaubt in Sachsen aufhalten)

In den Monaten Januar bis September 2015 sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik Sachsen 4.695 Zuwanderer als Tatverdächtige
erfasst. Durch diese wurden 10.397 Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) verübt. Im Vergleichszeitraum 2014 waren 3.104 Zuwanderer als Tatverdächtige mit 7.029 Straftaten registriert.

Schwerpunkte der durch Zuwanderer begangenen Straftaten:

• Diebstahlsdelikte mit ca. 40 Prozent; dabei ist der Ladendiebstahl absoluter Schwerpunkt (er macht 75 Prozent aller Diebstähle aus),
• Beförderungserschleichung mit ca. 18 Prozent,
• Körperverletzungsdelikte mit etwa 11 Prozent,
• Rauschgiftdelikte mit etwa fünf Prozent.

Ulbig: „Um Beförderungserschleichungen künftig zu minimieren, prüfe ich derzeit gemeinsam mit Wirtschaftsminister Martin Dulig die Umsetzung, dass Zuwanderer als Sachleistung aus ihrem Taschengeld ein personalisiertes Ticket bekommen. Damit könnte jede fünfte Straftat durch Zuwanderer wegfallen.“

Straftaten gegen das Leben machen mit 17 Fällen, davon drei vollendete, etwa 0,2 Prozent und Vergewaltigungen sowie sexuelle Nötigungen mit fünf Fällen, davon vier vollendete, etwa 0,05 Prozent aller durch Zuwanderer begangenen Straftaten aus. „Sie stellen mithin keine Schwerpunkte dar“, so der Innenminister.

Zwölf Prozent der erfassten Fälle der durch Zuwanderer von Januar bis September 2015 begangenen Straftaten wurden in Asylunterkünften verübt. In den Einrichtungen liegt der Schwerpunkt dabei eindeutig bei Körperverletzungen, die über 40 Prozent einnehmen. Zudem wurden auch 15 der 17 Straftaten gegen das Leben in Asylunterkünften begangen.

Betrachtet man die ermittelten tatverdächtigen Zuwanderer nach Staatsangehörigkeiten, ergibt sich ein differenziertes Bild:

Auffällig hoch ist der Anteil tunesischer Staatsangehöriger. Sie machen fast ein Viertel aller ermittelten tatverdächtigen Zuwanderer aus. Der Anteil tunesischer Zuwanderer an allen Zuwanderern beträgt gerade einmal
vier Prozent. Bei Zuwanderern aus Syrien ergibt sich ein umgekehrtes Bild. Fast jeder dritte Zuwanderer kommt aus Syrien. Ihr Anteil an den tatverdächtigen Zuwanderern liegt bei weniger als fünf Prozent.

Staatsminister Ulbig „Ich fordere vom Bund und der tunesischen Regierung mehr Kooperation sowie Unterstützung bei der Beschaffung von Personaldokumenten, um die Rückführung abgelehnter und mehrfach straffällig geworden Asylbewerber weiter voranzutreiben.

Das einige Staatsangehörigkeiten stärker als andere in Erscheinung treten, ist aber keine sächsische Besonderheit, sondern auch in
anderen Bundesländern festzustellen. So treten beispielsweise Zuwanderer aus Georgien bundesweit verstärkt im Bereich der Eigentumskriminalität in Erscheinung.“

2. Mehrfach/intensiv tatverdächtige Asylbewerber im Freistaat Sachsen

Seit Jahresbeginn werden in Sachsen Asylbewerber, Geduldete
sowie illegal aufhältige Ausländer, die innerhalb eines Jahres mehr als fünf Straftaten begehen, durch Polizei sowie Staatsanwaltschaft
täterorientiert und beschleunigt bearbeitet.

Zum 30. September 2015 waren in Sachsen 596 Mehrfach-/Intensivtäter (MITA) registriert. Diese haben in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres 4.807 Straftaten begangen. Das ist nahezu die Hälfte der durch Zuwanderer insgesamt begangenen Straftaten. Der Anteil der MITA an allen Zuwanderern liegt demgegenüber bei 1,3 Prozent.

Im Vergleich zu allen tatverdächtigen Zuwanderern begehen MITA im stärkeren Maße schwere Straftaten. So haben sie beispielsweise über 60 Prozent aller der durch Zuwanderer begangenen Rauschgiftdelikte verübt.

Auch bei den Mehrfach-/Intensivtätern ist der Anteil tunesischer Staatsangehöriger auffallend hoch. Sie machen über ein Drittel aller MITA aus.

Ulbig: „Wer permanent gegen die Rechtsordnung verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Das gilt für Deutsche als auch für Asylbewerber. Vor diesem Hintergrund habe ich veranlasst, dass die Strafverfahren und das Asylverfahren von mehrfach/intensiv straffälligen Asylbewerbern beschleunigt bearbeitet werden. Damit wird für MITA eine effektivere Strafverfolgung sichergestellt und zugleich die Möglichkeit geschaffen, Mehrfach-/Intensivtäter ohne Bleiberecht konsequenter abzuschieben.

Deswegen fordere ich, dass Personen, die sich im Asylverfahren befinden, ihren Aufenthaltsstatus künftig bereits verlieren, wenn sie rechtskräftig wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von deutlich unter drei Jahren verurteilt werden.“

Bisher können Zuwanderer nur dann abgeschoben werden, wenn sie rechtskräftig zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren oder wegen Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden sind.

3. Angriffe auf Asylunterkünfte

In den ersten neun Monaten des Jahres 2015 wurden insgesamt 66 politisch motivierte Straftaten gegen Asylunterkünfte registriert (Vergleichszeitraum 2014: 15 Fälle). 57 davon waren rechtsmotiviert (2014: 13 Fälle). Die Mehrzahl der Fälle waren Sachbeschädigungen (22) sowie Propaganda-delikte (9).

Allerdings gab es 2015 auch elf Gewaltdelikte; davon fünf Brandanschläge, drei Körperverletzungen, zwei Sprengstoffexplosionen sowie ein versuchtes Tötungsdelikt. Dabei wurden neun Personen leicht verletzt.

16 der im Jahr 2015 begangenen 57 rechts motivierten Straftaten konnten bis Ende September 2015 aufgeklärt werden. Zu 15 der 34 ermittelten Tatverdächtigen lagen staatsschutzrelevante Erkenntnisse vor, darunter bei neun ein personengebundener Hinweis „Straftäter rechtsmotiviert“.

„Angriffe auf Asylunterkünfte werden seit Jahresbeginn zentral durch das Operative Abwehrzentrum der sächsischen Polizei bearbeitet. Dies hat gerade in den vergangenen Wochen deutliche Erfolge bei der Aufklärung dieser Straftaten gebracht“, so Staatsminister Ulbig.

4. Straftaten zum Nachteil von Amts- und Mandatsträger.

Von Januar bis September 2015 wurden insgesamt 43 Straftaten zum Nachteil von Amts- und Mandatsträger im Zusammenhang mit dem Thema „Asyl“ registriert. Bei der Mehrzahl der Straftaten handelte es sich um Bedrohungen (12) und Beleidigungen (13). Allerdings gab es auch fünf Gewaltdelikte.

Diese Straftaten werden seit Jahresbeginn ebenfalls zentral durch das OAZ bearbeitet. Von den insgesamt 43 Straftaten im Jahr 2015 konnten bis Ende September neun aufgeklärt werden. Dabei wurden 14 Tatverdächtige ermittelt.

„Auch hier wird der Rechtsstaat weiterhin konsequent ermitteln und Verfahren einleiten. Wir werden mit aller Kraft dieser nicht zu akzeptierenden Entwicklung entgegenwirken“, so Innenminister Markus Ulbig.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
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