Innenminister begrüßt Gesetz zur Wachpolizei

16.12.2015, 18:36 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Plakat Wachpolizei (© SMI)

Plakat Wachpolizei (© SMI)

Ulbig: „Weitere Entlastung für die sächsische Polizei“

Innenminister Markus Ulbig hat sich erfreut über die Verabschiedung des Gesetzes über den Sächsischen Wachpolizeidienst gezeigt.

Innenminister Markus Ulbig: „Die Verabschiedung des Gesetzes über den Sächsischen Wachpolizeidienst ist ein wichtiger Baustein in der Unterstützung für unsere Polizei. Die Wachpolizisten können die Polizei besonders beim Objektschutz und in der Personenbewachung entlasten. Mit einer Kampagne werden wir für eine Ausbildung zum Wachpolizisten werben.“

Die Einführung der Wachpolizei ist nach der Erhöhung des Einstellungskorridors von 300 auf 400, den Empfehlungen der Fachkommission nach einer Erhöhung des Einstellungskorridors von 400 auf jährlich 550 sowie der Übergabe von Unterziehwesten mit speziellem Stichschutz eine weitere Maßnahme, um die Einsatzbedingungen weiter zu optimieren.

Zunächst soll es 550 Stellen für die Wachpolizei geben. Die Einstellung der ersten 50 Wachpolizisten erfolgt zum 1. Februar 2016. Daran schließt sich die dreimonatige Ausbildung an. Bewerbungen sind möglich unter: www.polizei.sachsen.de/de/wachpolizei.htm.

Zeitnah wird eine Online-Kampagne unter www.verdaechtig-gute-jobs.de gestartet. Weiterhin ist eine Sponsoring-Großplakat-Aktion (mit Unterstützung von JCDecaux) zunächst in Dresden geplant.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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