Freistaat fördert Investitionen für Menschen mit Behinderungen

16.12.2015, 10:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das sächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Förderrichtlinie für Investitionen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und zur Schaffung von Barrierefreiheit beschlossen.

»Es besteht nach wie vor Investitionsbedarf bei Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Wichtig ist mir aber auch, dass wir nach der neuen Richtlinie auch Angebote des ambulant betreuten Wohnens fördern können. Das stärkt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen«, erklärte Sozialministerin Barbara Klepsch.

Die neue Richtlinie fasst die bisherigen Förderprogramme für Investitionen im Bereich der Behindertenhilfe sowie der Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe zusammen. Damit gelten für beide Bereiche nun einheitliche Verfahren und Förderbedingungen. Auch der Abbau von Barrieren, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zu bestehenden öffentlich zugänglichen Gebäuden verwehren, soll weiterhin gefördert werden.

Im kommenden Jahr stehen für den Vollzug des Förderprogramms mehr als 17 Millionen Euro zur Verfügung. 2,5 Millionen Euro davon sind für das Sonderprogramm Barrierefreies Bauen 2016 unter dem Titel »Lieblingsplätze für alle« bestimmt. Damit werden gezielt kleine Baumaßnahmen unterstützt, um behinderten Menschen den Zugang ins Café, in die Bibliothek oder auch in die Apotheke zu ermöglichen.


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