Planfeststellungsverfahren zur 2. Stufe des „Chemnitzer Modells“ abgeschlossen

11.12.2015, 14:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen genehmigt für Chemnitz neue Straßenbahntrasse durch die Reichenhainer Straße

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 10. Dezember 2015 hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) den Bau der circa 2.500 Meter langen Straßenbahnstrecke für das Vorhaben „Chemnitzer Modell, Stufe 2“ genehmigt. Die Kosten dieses Teilabschnittes werden sich auf circa 74,3 Millionen Euro belaufen.

Die Landesdirektion hat der von der Stadt Chemnitz, dem Verkehrsverbund Mittelsachsen und der CVAG beschlossenen und zur Planfeststellung beantragten Streckenvariante ihre Zustimmung gegeben. Die genehmigte Strecke führt von der Bernsdorfer Straße über die Turnstraße und dann weiter durch die Reichenhainer Straße. Oberhalb des Zentralen Hörsaalgebäudes der TU Chemnitz wird die Trasse landwärts rechts abschwenken und am südlichen Ende des Südbahnhofes in die bestehende Eisenbahnstrecke in Richtung Thalheim eingebunden.

Die Straßenbahnstrecke ist Teil des integrierten Verkehrssystems „Chemnitzer Modell“, das in der sinnvollen Verknüpfung von Eisenbahn- und Straßenbahnnetzen zur Schaffung durchgehender umsteigefreier SPNV-Verbindungen zwischen dem Oberzentrum Chemnitz und dem Umland besteht.

Wie sich bereits aus der öffentlichen Diskussion im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens erkennen ließ, war auch in den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen einzelner Bürger, Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände die gewählte Variante durch die Reichenhainer Straße der Schwerpunkt der Auseinandersetzung. Diese Variante sieht die Abholzung der gesamten Platanenallee mit 186 Bäumen in der Reichenhainer Straße vor. Dem stehen allerdings 417 Ersatzpflanzungen gegenüber.

Nach Durchführung eines dreitägigen Erörterungstermins mit den Einwendern im Juli 2015, nach Prüfung aller relevanten Tatsachen und Abwägung aller Vor- und Nachteile kam die Planfeststellungsbehörde zu dem Ergebnis, dass die beantragte Variante genehmigungsfähig ist. Ausschlaggebend war hierbei, dass der Eingriff in die vorhandene städtebauliche Struktur durch die vorgelegte Landschaftspflegerische Begleitplanung vollständig kompensiert wird. Als entscheidungserheblich gilt aber auch, dass die gewählte Strecke die effektivste und wirtschaftlichste für die geplante Stärkung des ÖPNV ist, sich die in Rede stehende Platanenallee selbst in einem eher schlechten Erhaltungszustand befindet und die Baumfällungen mit 417 Ersatzpflanzungen ausreichend ausgeglichen werden.

Auch die weitere Landschaftspflegerische Begleitplanung konnte überzeugen. Dazu zählen zum Beispiel die Anbringung von Nistkästen und Fledermausquartierkästen, die Renaturierung zweier Teiche und Maßnahmen zum Erhalt des Nachtkerzenschwärmers.

Im Laufe des Verfahrens konnten auch Probleme des Immissionsschutzes, von wegfallenden Parkplätzen und von Auswirkungen auf das anliegende Gewerbe und andere Einrichtungen gelöst werden.

Der Baubeginn ist für das Jahr 2016 vorgesehen, die Fertigstellung des Vorhabens wird dann im Jahr 2017 erfolgen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird ab dem 11. Januar bis zum 25. Januar 2016 zusammen mit den festgestellten Planunterlagen in der Stadt Chemnitz zur Einsicht ausgelegt werden.

Die genauen Daten dazu werden noch durch öffentliche Bekanntmachung im Chemnitzer Amtsblatt vom 6. Januar 2016 bekannt gegeben.

Den betroffenen Einwendern, anerkannten Naturschutzverbänden und Trägern öffentlicher Belange wird der Planfeststellungsbeschluss vorab individuell zugestellt.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de

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