Sachsen stimmt Drittem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk zu

08.12.2015, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (8. Dezember 2015) - Die Sächsische Staatsregierung hat heute dem Dritten Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk zwischen dem Bund, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch Bund, Sachsen und Brandenburg soll das Abkommen zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Ministerpräsident Stanislaw Tillich: „Die Koalition hat Wort gehalten. Mit dem neuen Abkommen gibt es eine gute und verlässliche finanzielle Grundlage, damit die Stiftung ihre Arbeit fortführen kann. Sorbische Sprache und Kultur sind fest verwoben mit Sachsen und Teil der sächsischen Identität. Das Abkommen hilft, für eine lebendige Zukunft zu sorgen.“

Die Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva-Maria Stange, unterstreicht: „Das sorbische Volk ist infolge der historischen Entwicklung heute eine verhältnismäßig kleine Sprachgruppe. Es benötigt deshalb dauerhafte Unterstützung, um im Wettbewerb der Kulturen seine Identität in Chancengleichheit leben zu können. Die Stiftung für das sorbische Volk leistet hierzu einen überaus wertvollen Beitrag. Das neue Finanzierungsabkommen ist ein gutes Fundament, damit das auch in Zukunft so bleibt.“

Im dritten Finanzierungabkommen werden 9,3 Millionen Euro vom Bund, 6,2 Millionen Euro vom Freistaat Sachsen und 3,1 Millionen Euro von Brandenburg getragen. Auf dieser Grundlage erhält die Stiftung eine jährliche Gesamtförderung in Höhe von 18,6 Millionen Euro. Die Finanzierungsanteile der drei Zuwendungsgeber wurden im Dritten Abkommen festgeschrieben: im Verhältnis drei Sechstel Bund, zwei Sechstel Freistaat Sachsen und ein Sechstel Land Brandenburg. Das Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2020 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht zwölf Monate vor Ablauf von einer der vertragsschließenden Seiten gekündigt wird.

Hintergrund

Das am 10. Juli 2009 zwischen dem Bund, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg geschlossene Zweite Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk endete am 31. Dezember 2013. Es verlängert sich jedoch jeweils um ein Jahr, wenn es nicht zwölf Monate vor Ablauf von einer der beteiligten Seiten gekündigt wird. Da bisher keine der Seiten gekündigt hat, gilt dieses Abkommen derzeit fort.

Allerdings war eine auskömmliche Finanzierung der Stiftung allein auf der Grundlage der dort vereinbarten Beiträge nicht mehr zu gewährleisten. Im Zweiten Finanzierungsabkommen war die Fördersumme auf 16,8 Millionen Euro festgelegt worden. Deshalb haben die drei Vertragspartner bereits seit 2013 auf der Grundlage von Artikel 2 des Abkommens ihre jeweiligen Finanzierungsbeiträge freiwillig erhöht. Mit dem Dritten Abkommen erhöht sich die Gesamtförderung der drei Zuwendungsgeber von derzeit 17,85 Millionen Euro jährlich auf 18,6 Millionen Euro.


Kontakt

Sächsische Staatsregierung

Regierungssprecher Ralph Schreiber
Telefon: +49 351 564 10300
Telefax: +49 351 564 10309
E-Mail: presse@sk.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang