Neuer Vertrag mit Jüdischen Gemeinden unterzeichnet

04.12.2015, 10:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Tillich: Bekenntnis zur religiösen Geschichte unseres Landes

Dresden (4. Dezember 2015) – In Dresden ist der neu gefasste Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden unterzeichnet worden.

An dem feierlichen Akt nahmen am Freitag in der Staatskanzlei außer Ministerpräsident Stanislaw Tillich und dem Vorsitzenden des Landesverbandes Sachsen der Jüdischen Gemeinden, Heinz-Joachim Aris, auch die Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinden Dresden und Chemnitz, Nora Goldenbogen und Ruth Röcher, sowie der Vorsitzende der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig, Küf Kaufmann, teil.

Tillich sagte: „Der Freistaat wird seiner Verantwortung gerecht, das kulturelle Erbe und das religiöse Leben des Judentums in Sachsen zu bewahren und zu pflegen. Wir bekennen uns damit zur religiösen und kulturellen Geschichte unseres Landes und setzen gleichzeitig auch ein Zeichen für die Religionsvielfalt in Sachsen.“

Der Ministerpräsident wandte sich in dem Zusammenhang gegen pauschale Vorurteile gegen alles Religiöse und warb mit Blick auf die verschiedenen Religionen für Respekt und Toleranz. Religion sei für viele Menschen auch im Freistaat ein wichtiger Teil ihres Lebens und gehöre zum Alltag.

Die neue Vereinbarung wurde an aktuelle Gegebenheiten angepasst und schafft damit Rechtssicherheit für beide Seiten. Spürbar verbessert wird die Finanzausstattung. Stimmt der Landtag zu, wird der Freistaat rückwirkend zum 1. Januar 2015 pro Jahr 950.000 Euro bereitstellen. Bislang waren es 725.000 Euro. Der ursprüngliche Vertrag mit den jüdischen Gemeinden aus dem Jahr 1994 wurde zuletzt 2006 angepasst.

Der Freistaat unterstützt bereits seit 1994 auf Grundlage der vertraglichen Regelungen die Wiederbelebung der jüdischen Kultur in Sachsen.


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