3. Dezember - Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

03.12.2015, 14:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Übergabe der Oschatzer Erklärung (© Müller, Miroslawa)

Übergabe der Oschatzer Erklärung an den Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Übergabe der Oschatzer Erklärung (© Müller, Miroslawa)

Übergabe der Oschatzer Erklärung an den Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Übergabe der Oschatzer Erklärung an den Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Behindertenbeauftragter nimmt „Oschatzer Erklärung“ entgegen

Menschen, die aufgrund komplexer Beeinträchtigungen in speziellen Wohneinrichtungen leben müssen, erleben bei der Gestaltung ihres Lebens vielschichtige und gravierende Einschränkungen.
Anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen haben aus diesem Anlass engagierte Personen, die beruflich mit diesem Personenkreis betraut sind, eine „Oschatzer Erklärung“ mit insgesamt mehr als 1.000 Unterschriften an den Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, übergeben und ihn gebeten, sich für diesen Personenkreis einzusetzen.
Die „Oschatzer Erklärung“ ist eine aus der diesjährigen Fachtagung für Intensivpädagogische Wohnstätten im September in Oschatz hervorgegangene Initiative, die auf die besondere Situation des genannten Personenkreises hinweist und einen entsprechenden Forderungskatalog aufgestellt hat. Zu den Forderungen gehören u. a. die Entwicklung fachlicher Konzepte, ein unabhängiges Fallmanagement, die Sicherstellung des Zugangs zur medizinischen und therapeutischen Versorgung und eine Verbesserung der personellen Ausstattung,
„Beim inklusiven Umbau unserer Gesellschaft ist es wichtig, dass auch die vermeintlich Schwächsten mitgenommen werden und die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben erhalten.“, so Stephan Pöhler. Gerade jetzt, wo mit dem in Erarbeitung befindlichen Sächsischen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine neue Qualität der Teilhabe angesteuert werde, müssten die Belange dieses Personenkreises wirksam artikuliert werden.
Der Beauftragte versicherte, das Anliegen der „Oschatzer Erklärung“ im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.


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