Kompromiss bei Regionalisierungsmitteln: Vermittlungsverfahren abgeschlossen – Mittelverteilung noch offen

15.10.2015, 13:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Nach der Ende September erfolgten grundsätzlichen Einigung der Ministerpräsidenten mit dem Bund über die künftige Höhe und Dynamisierung der Regionalisierungsmittel wurde die Änderung des Regionalisierungsgesetz gestern im Vermittlungsausschuss verhandelt. Im Ergebnis werden die Eckdaten aus dem Beschluss der Länderchefs mit der Bundeskanzlerin vom 24. September 2015 nicht mehr in Frage gestellt. Allerdings ist die Mittelverteilung zwischen den Ländern ab Januar 2016 noch offen. Die Bundesregierung wird dazu gemeinsam mit den Ländern einen Vorschlag erarbeiten. Die neuen Bundesländer fordern in diesem Zusammenhang eine fachlich fundierte und gerechte Verteilung der Mittel auf die Bundesländer. Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss morgen noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.

Dazu Verkehrsminister Martin Dulig: „Wir haben Zeit gewonnen, die wir nutzen werden, um weiter auf allen Ebenen für eine faire Mittelverteilung zu kämpfen. Denn für Sachsen drohen bis 2030 massive Einschnitte in die bestehenden ÖPNV-Leistungen.“

Die Regionalisierungsmittel werden 2016 zwar auf 8 Milliarden Euro ansteigen. Sachsen wird damit in den kommenden beiden Jahren mehr Geld als ursprünglich geplant erhalten. Allerdings fällt die Dynamisierungsrate mit 1,8 Prozent pro Jahr zu gering aus und liegt damit deutlich unter den Erwartungen. Durch einen Verteilungsschlüssel, aus dem eine einseitige Neuverteilung resultiert, würden die neuen Bundesländer bis 2030 ca. 3,5 Mrd. Euro weniger erhalten, 893 Mio. Euro davon würden allein für Sachsen entfallen.

Hintergrund:
Das Regionalisierungsgesetz regelt die Mittel für die Bestellung von Nahverkehrsleistungen durch die Länder. Die Mittel stehen zur Finanzierung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere des Schienenpersonennahverkehrs, zur Abdeckung verbundbedingter Mehraufwendungen bei Verkehrskooperationen, zur Fortschreibung von Nahverkehrsplänen sowie für Investitionen im ÖPNV zur Verfügung. Die Ausgestaltung obliegt den Zweckverbänden.


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