Staatsstraße 45 kann in und südlich von Ammelshain neu gestaltet werden

24.08.2015, 12:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen gibt grünes Licht für Ausbau

Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Staatsstraße S 45 in und südlich von Ammelshain abgeschlossen. Damit besteht Baurecht für den rund 590 Meter langen grundhaften Ausbau der Staatsstraße zuzüglich der Anpassung der Einmündungen in die angrenzenden kommunalen Straßen Teichweg, Pappelweg, Siedlung und Neubauernstraße. Hinzu kommen die Weiterführung des bestehenden, aus Richtung der Autobahnanschlussstelle kommenden einseitigen Geh-/Radwegs bis zum südlichen Ortseingang, ab dort die Errichtung von beidseitigen Gehwegen bis zu den Einmündungen der Neubauernstraße bzw. der Straße Am Alten Bahnhof, die Neugestaltung des Busplatzes in der Ortslage Ammelshain, die Herstellung einer funktionierenden Straßenentwässerung und die Anlegung eines Regenklär- und –rückhaltebeckens.
Der jetzige Zustand der S 45 ist sehr mangelbehaftet. Die Fahrbahnoberfläche ist durch Aufgrabungen zur Verlegung von Leitungen gezeichnet. Das Oberflächenwasser dringt über die Risse im Belag in den Straßenkörper ein. Die nur abschnittsweise vorhandenen Gehwege entlang der S 45 weisen zu geringe Breiten auf. Anlagen für den Radverkehr sind nur auf einem kurzen Teilabschnitt vorhanden. Die Entwässerung ist unzureichend. Zukünftig wird das Wasser gesammelt, dem Regenrückhaltebecken zugeleitet und geklärt, bevor es von dort in die Faule Parthe geleitet wird.
Der planfestgestellte Ausbau sieht einen regelkonformen Straßenquerschnitt mit zwei Fahrstreifen und einer Gesamtbreite von 6,50 Metern vor.
Durch den Ausbau der S 45 werden die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hergestellt und die Leistungsfähigkeit der Staatsstraße als wichtige Verbindung zur Autobahn A 14 erhöht.
Mit dem Bauvorhaben sind keine Lärmsteigerungen zu erwarten, so dass keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Das Vorhaben ist umweltverträglich. Es werden keine Schutzgebietsvorschriften oder artenschutzrechtlichen Verbotsvorschriften verletzt. Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit den vom Vorhabenträger geplanten Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.
Der festgestellte Plan für den Ausbau der S 45 in und südlich von Ammelshain wird für zwei Wochen zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und –ort werden vorher öffentlich bekannt gemacht.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
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