Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow: „Politische Weisungen im Einzelfall darf es nicht geben.“

05.08.2015, 14:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das öffentliche Aufsehen um die Versetzung des Generalbundesanwalts in den Ruhestand hat die schon seit Jahren immer wieder auflebende Diskussion über das sogenannte externe Weisungsrecht der Justizminister in einzelnen Ermittlungsverfahren wieder in den Fokus gerückt.

Dem Bundesjustizminister steht - wie auch den Landesjustizministern gegenüber ihren Generalstaatsanwälten - nach der derzeitigen Rechtslage ein externes Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber dem Generalbundesanwalt zu.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Ob das Vorgehen des Bundejustizministers im konkreten Fall notwendig und richtig war, lässt sich ohne detaillierte Kenntnis des betroffenen Ermittlungsverfahrens nicht beurteilen. Bislang ist es geübte Praxis unter den Justizministern, von einem Weisungsrecht im Einzelfall grundsätzlich nicht, allenfalls aber in rechtlich umstrittenen Fällen Gebrauch zu machen. Selbst der Anschein einer politischen Einflussnahme muss in diesem Zusammenhang vermieden werden.
Der aktuelle Fall zeigt, wie sensibel das Thema juristisch und politisch ist. In Sachsen wird das externe Weisungsrecht im Einzelfall grundsätzlich nicht ausgeübt. Im sächsischen Koalitionsvertrag ist deshalb vereinbart worden, dass Sachsen sich im Bund für die Abschaffung einsetzt. Diese rechtspolitische Debatte werden wir in den kommenden Monaten führen müssen.“


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