Kunstministerin Stange unterstützt Absicht des Kultgutschutzgesetzes, warnt aber vor überzogenen Reaktionen

13.07.2015, 15:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zum geplanten Kulturgutschutzgesetz der Bundesregierung sagt Sachsens Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Ich unterstütze die Absicht des Gesetzes, national herausragende Kulturgüter vor der Abwanderung aus Deutschland zu schützen und vor allem den illegalen Handel aus Krisengebieten zu unterbinden. Noch liegt aber kein offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, daher sind überzogene Reaktionen nicht angebracht. Die Ankündigung von Herrn Baselitz, seine Kunstwerke aus den Museen auch in Sachsen zurückzuziehen, hat mich sehr schockiert. Es wäre ein großer künstlerischer Verlust für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, wenn die Werke des in Sachsen geborenen Künstlers Georg Baselitz künftig nicht mehr hier präsentiert werden dürften. Ich rufe alle Beteiligten auf, vor entsprechenden Maßnahmen den konkreten Gesetzestext abzuwarten und erst danach eine Beurteilung vorzunehmen.“

Ministerin Stange hofft, dass keine weiteren Künstler folgen und stellt klar, dass noch gar kein Gesetzentwurf in abgestimmter Form vorliege. Bisher habe das Papier die Länder noch nicht erreicht. Der Freistaat Sachsen werde wie alle Bundesländer zu gegebener Zeit noch Einfluss auf den Gesetzestext nehmen.

Der Maler und Bildhauer Georg Baselitz hatte vor dem Hintergrund des geplanten Kulturgutschutzgesetzes angekündigt, seine Kunstwerke aus deutschen Museen abzuziehen. Allein aus den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden will Baselitz zehn Leihgaben abziehen. Der in Dresden geborene Maler Gerhard Richter will dagegen noch abwarten und vorläufig keine Dauerleihgaben aus deutschen Museen zurückzufordern.

Das geplante neue Kulturgutschutzgesetz soll nach Angaben der Bundesregierung deutsches Recht an EU-Recht und an internationale Standards anzupassen. Der Entwurf sehe Ein- und Ausfuhrregelungen sowie Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut vor. Bei der Ausfuhr von Kunstwerken soll künftig nach bestimmten Alters- oder Wertgrenzen eine Genehmigung erforderlich sein. Diese soll an Bedingungen geknüpft werden und kann versagt werden, heißt es.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang