Grunderwerbsteuer: Zuständigkeit in Sachsen teilzentralisiert

24.06.2015, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zum 1. Juli 2015 werden die Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer von den Finanzämtern Borna und Plauen an das Finanzamt Schwarzenberg verlagert.

Das Finanzamt Schwarzenberg wird ab diesem Zeitpunkt auch für Grunderwerbsteuerfälle im Bereich der Finanzämter Borna, Döbeln, Grimma, Hohenstein-Ernstthal, Oschatz, Plauen und Zwickau zuständig (siehe Infografik).

Die Finanzämter Borna und Plauen geben Vorgänge, die nicht mehr abgeschlossen werden können, von Amts wegen an das Finanzamt Schwarzenberg ab.

Betroffene Steuerpflichtige werden Ende Juni schriftlich über den Zuständigkeitswechsel und die neue Steuernummer informiert. Mit dieser können sie sich bei Fragen an das Finanzamt Schwarzenberg wenden.

Die zuständigen Ansprechpartner des Finanzamtes Schwarzenberg sind im Internet abrufbar unter: http://www.finanzamt.sachsen.de/3373.html

Hintergrund:
Die Verlagerung der Zuständigkeiten nach Schwarzenberg ist Bestandteil der Umsetzung des Standortkonzeptes für die Finanzämter des Freistaates Sachsen. Perspektivisch sieht dieses in jedem Landkreis nur noch ein Finanzamt und in den kreisfreien Städten jeweils zwei Finanzämter vor. Zusätzlich wird in Schwarzenberg das Finanzamt für Sonderaufgaben eingerichtet. In dieser Funktion wird das Finanzamt Schwarzenberg mittelfristig u. a. die Bearbeitung von Grunderwerbsteuerangelegenheiten für ganz Sachsen übernehmen.


zurück zum Seitenanfang