186.000 Einsprüche und 2.900 Klagen in Steuersachen 2014 abgeschlossen

17.06.2015, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die sächsischen Finanzämter haben im Jahr 2014 fast 186.000 Einsprüche abschließend bearbeitet. Von diesen wurden 19 Prozent durch Rücknahme, 67 Prozent durch Abhilfe (antragsgemäße Änderung) und 14 Prozent durch (Teil-)Einspruchsentscheidung abgeschlossen.

Der große Anteil der Abhilfen bedeutet jedoch nicht, dass die Finanzämter bei zwei Dritteln der durch Einspruch angefochtenen Bescheide Fehler gemacht hätten. Denn Abhilfen beruhen häufig darauf, dass erstmals im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben, Kosten geltend gemacht oder Belege eingereicht werden. Bei streitigen Rechtsfragen kann das Finanzamt das Einspruchsverfahren in Absprache mit dem Steuerpflichtigen zudem auch durch die nachträgliche Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerkes in den Steuerbescheid erledigen. Dies wird vor allem bei Einsprüchen mit Bezug auf laufende gerichtliche Musterverfahren praktiziert.

In rund 26.000 Fällen konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, sodass die Finanzämter Einspruchs- oder Teileinspruchsentscheidungen fällten. Steuerpflichtige erhoben 2014 etwa gegen jede zehnte davon Klage vor dem Sächsischen Finanzgericht in Leipzig.

Das Sächsische Finanzgericht gab dem Begehren der Kläger jedoch nur in etwa sieben Prozent der knapp 2.900 im Jahr 2014 abgeschlossenen Klageverfahren teilweise oder vollumfänglich statt (siehe Infografik).

Finanzpräsident Ansgar König: »Diese Zahlen belegen, dass die sächsischen Finanzämter das komplexe Steuerrecht trotz hoher Fallzahlen sachgerecht umsetzen. Die hohe Zahl der Abhilfen im außergerichtlichen Verfahren zeigt zudem, dass sich berechtigte Einwände zumeist einvernehmlich zwischen Steuerpflichtigen und Finanzämtern klären lassen und Bürger zur Durchsetzung ihres Rechts in den allermeisten Fällen nicht auf den Klageweg angewiesen sind.«


zurück zum Seitenanfang