Geänderte Sächsische Bauordnung

16.06.2015, 13:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Rauchwarnmelder retten Leben“

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung zur Anhörung freigegeben. Das Gesetz sieht vor, das Bauordnungsrecht zu aktualisieren und die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 umzusetzen.

Innenminister Markus Ulbig: „Sachsen modernisiert die Bauordnung. Wir werden Rauchwarnmelder einführen, denn Rauchwarnmelder retten Leben. Die geänderte Bauordnung schafft zudem Erleichterungen für den Bauherrn.“

Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass zum 1. Januar 2016 in der Sächsischen Bauordnung eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten eingeführt werden soll. Damit soll die Sicherheit im Brandfall verbessert werden. Dies betrifft insbesondere neu geschaffene Wohnungen und Beherbergungsstätten. Eine Nachrüstungspflicht für Bestandsbauten gesetzlich vorzuschreiben, ist bisher nicht geplant.

Der Gesetzesentwurf sieht die Kommunalisierung der Stellplatzpflicht vor. Künftig können die Gemeinden in eigenen Satzungen Regelungen zu Stellplätzen, Garagen und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder treffen.

Die Sächsische Bauordnung soll an die Regelungen der novellierten Musterbauordnung angepasst werden. Das Ziel sind einheitliche Grundregeln in den Ländern.

Künftig werden Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit und mit Behinderung in den Sonderbautenkatalog aufgenommen, und zwischen Wohnformen zur Pflege und Betreuung von Personen und sonstigen Einrichtungen zur Unterbringung von Personen wird unterschieden.

Im Abstandsflächenrecht und bei der Nachbarbeteiligung gelten künftig erleichterte Vorschriften. Beim Abstandsflächenrecht sollen Maßnahmen der Wärmedämmung und von Solaranlagen an bestehenden Gebäuden privilegiert werden. Verwaltungsvorgänge werden vereinfacht, beispielsweise kann bei mehr als 20 Nachbarn die Zustellung der Baugenehmigung durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Mit dem Gesetz wird außerdem EU-Recht in nationales Recht umgesetzt. Ein Beispiel ist die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie - die Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Weitere Anpassungen ergeben sich aus Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention und neuen technischen Baubestimmungen.

Die Anhörung ist für die kommenden Wochen vorgesehen. Die Kabinettsbefassung zur Einbringung des Gesetzes in den Landtag ist für September 2015 geplant.


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