KMK erhöht Attraktivität der Berufsschulen
12.03.2015, 10:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Kultusministerkonferenz aktualisiert die „Rahmenvereinbarung über die Berufsschulen“. Diese Vereinbarung bildet die Basis für die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen in den 16 Ländern und dient der notwendigen Einheitlichkeit im Bildungswesen.
Mit dem Beschluss leisten die Länder ihren Beitrag für eine zukunftssichere und attraktive Berufsschule. „Durch Zusatzqualifikationen an den Berufsschulen machen wir die Auszubildenden fit für den Arbeitsmarkt“, sagte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth. Dazu zählt der ausbildungsbegleitende Erwerb der Fachhochschulreife. „Durch die Doppelqualifizierung entsteht ein echter Mehrwert, der für die berufliche Karriere alle Türen offen hält“, so die Präsidentin. Aber auch für die Betriebe und Unternehmen vor Ort besteht mit der Zusatzqualifikation die Möglichkeit, regional spezifische Qualifizierungsbedarfe in Absprache mit der örtlichen Berufsschule in die Ausbildung zu integrieren.
Um auf die Anforderungen einer globalisierten Arbeitswelt besser reagieren zu können, wurden die Möglichkeiten von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung deutlich verbessert. Dazu zählen fremdsprachliche Unterrichtsangebote, die an die erworbenen Kenntnisse der allgemeinbildenden Schule anknüpfen und berufsspezifisch erweitert werden. Durch die Teilnahme an einer Prüfung können interessierte Auszubildende ein Zertifikat erwerben, das das erreichte Sprachniveau nach den Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER) dokumentiert.