Freie Schulen sollen mehr Geld bekommen

23.12.2014, 13:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsregierung gibt neues Privatschulgesetz zur Anhörung frei

Das sächsische Kabinett hat heute den Entwurf für das neue Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft zur Anhörung freigegeben. „Der Gesetzentwurf erleichtert die Gründung von freien Schulen und verschafft ihnen deutlich höhere staatliche Zuschüsse“, sagte Kultusministerin Brunhild Kurth heute.

Die Finanzierung der freien Schulen erfolgt wie bisher anhand eines so genannten „Drei-Säulen-Modells“. Es besteht aus staatlichen Zuschüssen, Elternbeiträgen und Eigenleistungen des Schulträgers. Dieses Modell hatte das Sächsische Verfassungsgericht bestätigt, da bei eigenen bildungspolitischen Zielen auch eine Eigenleistung der Schulträger erwartet werden kann.

Die Zuschüsse des Freistaates an die freien Träger werden künftig in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren berechnet, in dem alle Kostenfaktoren berücksichtigt werden. Dabei hat sich das Kultusministerium an den Kosten der öffentlichen Schulen orientiert.

Nach der neuen Berechnungsformel erhalten die freien Träger für die Personalausgaben ihrer Lehrer künftig rund 90 Prozent des Gehaltes von Lehrern an öffentlichen Schulen und nicht wie bisher 80 Prozent. Ausnahme sind die privaten Förderschulen, sie erhalten künftig 100 Prozent der Personalausgaben an öffentlichen Schulen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung werden nun aber alle in der jeweiligen Schulart tätigen Gehaltsgruppen, einschließlich der verbeamteten Lehrer, berücksichtigt. Bei der bisherigen gesetzlichen Regelung blieben die höherwertigen Dienstposten außer Betracht.

Die Zuschüsse für Sachausgaben orientieren sich künftig an den tatsächlichen Ausgaben für die öffentlichen Schulen auf Grundlage der Daten des Statistischen Landesamtes. Insgesamt steigen die staatlichen Zuschüsse (Schülerausgabensätze) für die allgemeinbildenden Privatschulen um durchschnittlich 1.000 Euro pro Schüler und Schuljahr.

Weiterhin wird die bisherige Wartefrist bis zur vollen staatlichen Finanzierung nach Gründung einer freien Schule von vier auf drei Jahre verkürzt. Zudem erhalten die freien Schulen bereits bei Aufnahme des Schulbetriebes einen Zuschuss von 40 Prozent des Schülerausgabensatzes. Zusätzlich erhält der Schulträger rückwirkend nach Ablauf der Wartefrist weitere 40 Prozent des Schülerausgabensatzes in drei Jahresscheiben nachgezahlt. Neu wird auch ein gesetzlicher Teilhabeanspruch sein. So können die freien Schulträger beispielsweise die Fortbildungsangebote des Freistaates für ihre Lehrer oder die Unterstützung der staatlichen Schulpsychologen nutzen.

Insgesamt steigen die staatlichen Zuschüsse an die freien Schulen aufgrund der neuen Regelung in den nächsten vier Jahren deutlich an. Waren für das Jahr 2016 rund 255 Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen geplant, wird die Summe um 65 auf 320 Millionen Euro steigen. Für das Jahr 2018 waren 276 Millionen Euro geplant. Nach den neuen Finanzierungsregelungen werden 344 Millionen Euro und damit 68 Millionen Euro mehr an staatlichen Zuschüssen prognostiziert. Um die vom Verfassungsgerichtshof geforderte Beobachtungspflicht für die Finanzierungsregelung zu erfüllen, benötigt der Gesetzgeber genaue Auskünfte von Einnahmen und Ausgaben der Schulen. Deshalb wird es künftig eine Mitwirkungspflicht der freien Schulträger geben. Die bisherige Verwendungsnachweisprüfung soll entfallen. Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen ebenso für die berufsbildenden Privatschulen gelten.

Kultusministerin Brunhild Kurth beabsichtigt, den im Vorfeld des Gesetzentwurfes aufgenommenen Dialog mit den Spitzenvertretern der freien Träger im neuen Jahr fortzusetzen. „Dann werden wir Gelegenheit haben, den Gesetzentwurf ausführlich zu diskutieren“, so die Ministerin.

Im Schuljahr 2013/2014 gab es 385 allgemeinbildende und berufsbildende Privatschulen mit insgesamt 60.456 Schülern.

Eine genaue Darstellung der Berechnung der Zuschüsse über die sogenannte Sollkostenformel sowie weitere detaillierte Informationen zum neuen Gesetzesentwurf sind unter www.schule.sachsen.de/freie-traeger aufgeführt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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