Sächsische Wissenschaftsministerin begrüßt anstehende Änderung des Grundgesetzes

19.12.2014, 10:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dr. Eva-Maria Stange: „Die Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten für Bund und Länder bei der Finanzierung der Hochschulen ist längst überfällig“

"Es ist sehr gute und längst überfällige Entscheidung, die unseren Hochschulen zu Gute kommen wird. Mit der Grundgesetzänderung wird das deutsche Wissenschaftssystem insgesamt gestärkt. Es eröffnen sich künftig neue Möglichkeiten, zum Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Lehre an Hochschulen“, erklärt die sächsische Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Änderung des Grundgesetzes Artikel 91b zugestimmt. Demnach darf der Bund künftig nicht nur zeitlich befristete Maßnahmen wie die Exzellenzinitiative fördern, sondern sich langfristig und nachhaltig an der Finanzierung von Hochschulen beteiligen. Der derzeitige Artikel 91b des Grundgesetzes wurde im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 eingeführt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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