Immaterielles Kulturerbe: Genossenschaftsidee aus Sachsen und Rheinland-Pfalz wird für UNESCO-Liste vorgeschlagen

12.12.2014, 10:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Für die internationale „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes“ wurde die Genossenschaftsidee für die Nominierung bei der UNESCO vorgeschlagen. Damit folgt die Kultusministerkonferenz, die dies heute bekanntgab, der Empfehlung eines unabhängigen Expertenkomitees. Mit der Genossenschaftsidee wurde ein Nominierungsvorschlag ausgewählt, der als länderübergreifender Antrag von Sachsen und Rheinland-Pfalz ausgeht. Die Schulze-Delitzsch-Gesellschaft in Delitzsch und die Raiffeisen-Gesellschaft in Hachenburg hatten diesen Vorschlag eingereicht. Diese erste Nominierung wird Deutschland im März 2015 bei der UNESCO einreichen.

Sachsens Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Ich gratuliere den Initiatoren, die diesen Antrag, der von den Grundwerten Solidarität, Solidität und Nachhaltigkeit getragen ist, erfolgreich eingereicht haben. Das Expertenkomitee hat mit der Nominierung der Genossenschaftsidee, einer der bedeutendsten sozialen Bewegungen der jüngeren Geschichte, eine kulturelle Ausdrucksform ausgewählt, die einem modernen Kulturbegriff verpflichtet ist. Dieser Vorschlag ist ein deutlicher Fingerzeig, dass zu unserer Kultur neben den schönen Künsten und traditionellen Kulturformen auch eine solche zivilgesellschaftliche Selbstorganisation gehört, die in Deutschland eine über hundertjährige Tradition hat.“

Für die Bundesrepublik Deutschland, die sich mit diesem Vorschlag für eine Nominierung bei der UNESCO bewirbt, sei dies mehr als ein kulturpolitisches Signal. „Die Anerkennung der deutschen Nominierung würde die internationale Vielfalt des immateriellen Kulturerbes bereichern, denn solches Kulturerbe ist auf den UNESCO-Listen bisher nicht vertreten. Im Hinblick auf die Ziele der UNESCO in Bezug auf nachhaltige Entwicklung und eine gerechte Weltwirtschaftsordnung in Zeiten der Globalisierung ist dieses Signal in meinen Augen noch mehr als eine neue Facette“, so die Kunstministerin.

Wie die Kultusministerkonferenz mitteilte, werden zudem 27 Traditionen und Wissensformen, die aus allen Bundesländern eingereicht wurden, in ein bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Damit erfüllt Deutschland erstmals das entsprechende UNESCO-Übereinkommen.

Sachsen ist mit folgenden Einträgen in das bundesweite Verzeichnis vertreten:

  • Genossenschaftsidee (Rheinland-Pfalz, Sachsen, länderübergreifend)
  • Chormusik in deutschen Amateurchören (Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen, länderübergreifend)
  • Gesellschaftliche Bräuche und Feste der Lausitzer Sorben im Jahreslauf (Sachsen, Brandenburg, länderübergreifend)
  • Köhlerhandwerk und Teerschwelerei (Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, länderübergreifend)
  • Vogtländischer Musikinstrumentenbau in Markneukirchen und Umgebung (Sachsen)
  • Sächsische Knabenchöre (Sachsen)

Eine Aufstellung der Bewerbungen aus Sachsen finden Sie unter: http://www.kulturland.sachsen.de/5199.html

Immaterielles Kulturerbe:
Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Mehr als 350 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt stehen derzeit auf den drei UNESCO-Listen, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 161 Staaten der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe beigetreten.

Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Die Konvention sieht vor, dass jedes Beitrittsland zunächst ein nationales Verzeichnis erstellt. Zum immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Wichtig ist, dass die Tradition oder der Brauch bereits über Generationen betrieben wird und in seiner Ausübung auch in Zukunft gesichert ist. Insgesamt 83 Traditionen und Wissensformen waren nach einer Auswertung durch die Bundesländer in der engeren Wahl. Das Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission bewertete die Vorschläge anhand fachlicher Kriterien. Neben den 27 aufgenommenen Kulturformen befinden sich 22 weitere Vorschläge noch im Verfahren. Sie sind wegen fehlender Informationen zurückgestellt worden. 34 Vorschläge wurden nicht zur Aufnahme empfohlen.

Alle 27 Gruppen, die ab sofort mit ihrer Tradition oder Wissensform im bundesweiten Verzeichnis vertreten sind, können fortan für ihre nicht-kommerzielle Arbeit ein Logo nutzen. Es steht für das Motto der Konvention in Deutschland: „Wissen. Können. Weitergeben.“. Die nächste Bewerbungsrunde für das bundesweite Verzeichnis startet im März 2015.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang