Mutterschutz und arbeitsmedizinischer Nachwuchs – neue Publikationen geben Auskunft

13.12.2014, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zwei vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlichte Publikationen geben Auskunft zu Fragen im Mutterschutz und über Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte zur Arbeitsmedizinerin/zum Arbeitsmediziner.

Staatsminister Martin Dulig: „Die Nachricht einer Schwangerschaft ist ein großes Glück für werdende Mütter. Gleichzeitig sind sie oft unsicher: Was ändert sich für mich im Job und worauf sollte ich achten? Welche Rechte habe ich und welcher besondere Schutz ist damit verbunden? Mit dem Faltblatt geben wir werdenden Müttern und Arbeitgebern einen Leitfaden an die Hand, der die wichtigsten Fragen zusammenfasst, die Sorgen ausräumt und ungetrübte Vorfreude ermöglicht.“

Das Faltblatt „Mutterschutz – Hinweise für Arbeitgeber und werdende Mütter“ verweist darauf, dass schwangere Frauen besonderen Schutz vor Gefahren und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz genießen. Ob die Arbeitsbedingungen für die Schwangere weiterhin geeignet sind, ein Tätigkeitswechsel erforderlich oder ein Beschäftigungsverbot auszusprechen ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung überprüfen. Er muss auch daran denken, die Beschäftigung seiner schwangeren Mitarbeiterin der zuständigen Arbeitsschutzbehörde mitzuteilen.

Das Faltblatt „Arbeitsmediziner werden! – Eine attraktive Alternative für Ärztinnen und Ärzte“ erläutert den Weg zum Arbeits- oder Betriebsmediziner über spezielle Weiterbildungsmöglichkeiten. Die moderne Arbeitsmedizin bietet anspruchsvolle und vielfältige Tätigkeitsfelder. Ein Arbeits- oder Betriebsmediziner ist kompetenter Ansprechpartner in allen Belangen der betrieblichen Gesundheitsförderung, die er aktiv begleitet und gestaltet. Er kennt die Arbeitsbedingungen im Unternehmen und berät die Unternehmensleitung, die Fach- und Führungskräfte und die Mitarbeiter in allen Gesundheitsfragen. Zudem eröffnen sich weitere Betätigungsfelder wie die Reisemedizin, Sozial- und Umweltmedizin, manuelle Therapie, Akkupunktur oder Suchtmedizin. Der Bedarf an Arbeitsmedizinern wird aufgrund der demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren steigen. Der Freistaat Sachsen unterstützt deshalb die Weiterbildungsmaßnahmen auch finanziell.

Beide Veröffentlichungen können unter www.publikationen.sachsen.de kostenfrei über den Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung bezogen werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

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