Zügige Ratifikation des Deutsch-Polnischen Polizeiabkommens

11.12.2014, 11:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Vertiefung unserer Zusammenarbeit“

Das Gesetzgebungsverfahren zum Abkommen zwischen den Regierungen Deutschlands und Polens über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden soll beschleunigt werden. Der Bundesrat wird sich deshalb mit dem Entwurf des Ratifikationsgesetzes in seiner Sitzung am 19. Dezember 2014 befassen, nachdem das Bundeskabinett hierfür heute grünes Licht gegeben hat. Ursprünglich war die Befassung in der Länderkammer für den 6. Februar 2015 vorgesehen.

Innenminister Markus Ulbig: „Das Abkommen vertieft unsere intensive Zusammenarbeit mit Polen weiter. Je schneller hierfür die rechtlichen Weichen gestellt sind, desto besser und schlagkräftiger können wir zukünftig die grenzüberschreitende Kriminalität Seite an Seite bekämpfen.“

Das neue Abkommen verbessert die rechtlichen Grundlagen für eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den deutschen und polnischen Polizei-, Grenz- und Zollbehörden. So erweitert es die Handlungsmöglichkeiten im jeweils anderen Hoheitsgebiet beispielsweise durch die Durchführung gemeinsamer Streifen. Außerdem regelt es das Tätigwerden zu präventiven Zwecken. Hierfür werden Grenzübertritte zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahrensituation im Nachbarland oder grenzüberschreitende Observationen zur Verhütung von Straftaten ermöglicht. Die gegenseitige Unterstützung bei Großereignissen ist ebenso vorgesehen wie die vorübergehende Aufnahme von Beamten des Nachbarlandes in die eigene polizeiliche Einsatzeinheit.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière und sein damaliger polnischer Amtskollege Bartłomiej Sienkiewicz haben das Abkommen am 15. Mai 2014 in Zgorzelec (Görlitz) im Beisein des sächsischen Innenministers Markus Ulbig unterzeichnet. Es tritt nach Durchführung der in beiden Ländern jeweils erforderlichen innerstaatlichen Verfahren in Kraft. Dazu ist auf deutscher Seite die Zustimmung des Gesetzgebers notwendig.

Hintergrund der Vereinbarung der Innenminister beider Länder war das Bestreben, die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit weiter fortzuentwickeln. Der bisherige Polizeivertrag vom 18. Februar 2002 stammt noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Polens (1. Mai 2004) und der Vollanwendung der Schengen-Regelungen für Polen (21. Dezember 2007). Beide Länder wollten das Abkommen an den damit auch für Polen geltenden europäischen Rechtsrahmen anpassen, um die damit gegebenen neuen Möglichkeiten bestmöglich für die grenzüberschreitende polizeiliche Zusam-menarbeit zu nutzen.


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