Justizminister Dr. Jürgen Martens: Strafrecht muss ultima ratio bleiben und darf nicht zur bloßen Symbolgesetzgebung werden
10.10.2014, 11:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Als vorerst letzter liberaler Justizminister in Bund und Ländern übte Martens heute im Bundesrat Kritik an verschiedenen Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung, die schon in der strafrechtlichen Praxis auf Kritik gestoßen waren.
So sei die Zielrichtung der Änderung des Sexualstrafrechts, die sexuelle Selbstbestimmung vor allem von Kindern und Minderjährigen besser zu schützen und tatsächlich bestehende Regelungslücken zu schließen, zu begrüßen. Die Verschärfung des Verjährungsrechts und die Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts gingen aber über das dazu Notwendige weit hinaus.
Martens stellte klar: "Die Antwort auf jedes die Öffentlichkeit erschütternde Fehlverhalten kann nicht in einer reflexartigen Verschärfung des Strafrechts liegen. Das zeugt nicht nur von rechtspolitischer Einfallslosigkeit, sondern führt zur Verunsicherung zahlloser unbescholtener Bürger. Das Strafrecht muss die ultima ratio bleiben."
Martens rügte damit insbesondere das neue Gesetz, nach dem in Zukunft jede unbefugte Herstellung, Übertragung oder Verbreitung von ehrenrührigen Fotos oder Nacktaufnahmen bei Strafe verboten sein soll.
Kritik übte der Minister auch an einem Entwurf der Bundesregierung, der die Berücksichtigung rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender Tatmotive bei der Strafzumessung in Zukunft ausdrücklich festschreibt.
Martens: "Die Bestrebungen zur Aufnahme derartiger Strafzumessungsgründe sind nicht neu. Wiederholt gab es solche Gesetzesinitiativen, sie sind bisher allesamt gescheitert – und das nicht ohne Grund. Die Motive des Täters können ohne weiteres schon jetzt auf der Grundlage des geltenden Rechts berücksichtigt werden. Die nachdrückliche Bekämpfung sogenannter Hasskriminalität ist der Justiz ein wichtiges Anliegen. Nach den Erkenntnissen des NSU-Untersuchungsausschusses gilt es, menschenverachtende Motive schon im Rahmen der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu erkennen und zu berücksichtigen. Das kann die neue Vorschrift nicht leisten."