Fortbildung zur Familienhebamme erfolgreich abgeschlossen

01.10.2014, 10:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit der Übergabe der Zertifikate am 1. Oktober 2014 beenden 16 Teilnehmerinnen ihre eineinhalbjährige Fortbildung zur Familienhebamme oder zur Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) am Felsenweg-Institut der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie in Dresden.

Die Qualifizierung erfolgte erstmals nach den Kriterien der vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) entwickelten Kompetenzprofile für Familienhebammen und für FGKiKP. Diese Fortbildung entspricht den Anforderungen, auf die sich die Länder zur bundesweiten Anerkennung der Zertifikate verständigt haben.

»Mit dieser fachlich anspruchsvollen Qualifizierung haben sich die Teilnehmerinnen gut auf den Einsatz in den Familien vorbereitet und konnten dazu weitere Handlungssicherheiten erlangen«, stellt Familienministerin Christine Clauß fest und gratuliert zum erfolgreichen Abschluss.

Die Konzipierung und die Durchführung der Qualifizierung erfolgten durch das Felsenweg-Institut in Kooperation mit dem Sächsischen Hebammenverband, dem Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Die Fortbildungskurse sowie die Erarbeitung des Curriculum wurden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen finanziert.

Familienhebammen bzw. FGKiKP unterstützen und stärken die Kompetenzen von Familien in belastenden Lebenssituationen, wie z.B. Familien mit behinderten oder chronisch kranken Kindern, Frühgeborenen, Kindern mit Regulationsstörungen oder beim Vorliegen verschiedener sozialer Risiken. Ihre Leistungen erbringen sie bei Hausbesuchen bzw. bei der Vermittlung zu weiteren Angeboten im Rahmen der Frühen Hilfen. Die Fachkräfte arbeiten freiberuflich oder in Festanstellung, z.B. bei den Gesundheits- oder Jugendämtern oder bei Trägern der freien Jugendhilfe. Der Einsatz wird überwiegend aus Mitteln der Bundsinitiative Frühe Hilfen finanziert.

Seit 2006 werden über verschiedene Modellvorhaben bundesweit Frühe Hilfen für Familien angeboten. Diese Erfahrungen mündeten bereits das Bundeskinderschutzgesetz, das im Jahr 2012 in Kraft trat. Mit der dazugehörenden Bundesinitiative »Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen« werden einige der in den Modellprojekten erprobten Angebote nun verstetigt. Der Freistaat Sachsen legt beim Einsatz der Bundesmittel neben dem weiteren Ausbau der regionalen Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen insbesondere einen Schwerpunkt auf die Arbeit von Familienhebammen. Weitere Informationen gibt es unter:

www.felsenweginstitut.de

www.fruehehilfen.de/bundesinitiative-fruehe-hilfen


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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