Fingerabdruck-Scanner im sächsischen Justizvollzug flächendeckend eingeführt

21.08.2014, 11:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Test des Finger-Scanners (© Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa)

Justizminister Dr. Jürgen Martens testet den Finger-Scanner in der Justizvollzugsanstalt Dresden.

Test des Finger-Scanners (© Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa)

Justizminister Dr. Jürgen Martens testet den Finger-Scanner in der Justizvollzugsanstalt Dresden.

Justizminister Dr. Jürgen Martens testet den Finger-Scanner in der Justizvollzugsanstalt Dresden.

Bundesweit erstmalig eingeführtes Fingerprint-System soll helfen, Gefangene sicher zu identifizieren.

Justizminister Dr. Jürgen Martens testete heute den neuen Fingerabdruck-Scanner in der JVA Dresden. Nach einem erfolgreichen Probebetrieb sind alle neun sächsischen Justizvollzugsanstalten und die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen mit einem Fingerprint-System ausgestattet.

Martens: »Zu einem modernen Justizvollzug gehört auch eine Sicherheitsausstattung, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Ich bin froh, dass wir mit der Einführung des Fingerprint-Systems den guten Sicherheitsstandard in den sächsischen Justizvollzugsanstalten weiter erhöht und den Bediensteten ein effektives Hilfsmittel zur Vermeidung von Fehlentlassungen an die Hand gegeben haben.«

Die Einführung des Systems wurde im Mai 2013 beschlossen, nachdem einem ungarischen Untersuchungsgefangenen durch eine Identitätstäuschung die Entweichung aus der Justizvollzugsanstalt Dresden gelungen war. Der sächsische Justizminister entschied damals, zur sicheren Identifikation von Gefangenen zukünftig auch technische Hilfsmittel einzusetzen. Mit der Einführung eines Fingerprint-Systems zur Identifikation von Gefangenen hat der sächsische Justizvollzug Neuland betreten; auf Erfahrungen anderer Bundesländern konnte hierbei nicht zurückgegriffen werden.

Bei der Aufnahme des Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt wird über den Finger-Scanner ein Datensatz von mehreren Fingern abgenommen. Im Entlassungsverfahren wird ein erneut abgenommener Fingerabdruck mit dem bereits vorhandenen Datensatz technisch abgeglichen und dadurch die Identität des Gefangenen bestätigt bzw. widerlegt. Nach der Entlassung wird der Datensatz gelöscht.

Das Fingerprintsystem ist ein technisches Hilfsmittel, das die Justizvollzugsbediensteten nicht von der herkömmlichen Identitätsüberprüfung nach optischen Kriterien entbindet.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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