Gemeinsame Medieninformation: Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Freistaat und kommunaler Ebene beim E-Government

20.08.2014, 13:52 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Unterzeichnung der Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die sächsischen Kommunalverwaltungen (© Staatsministerium der Justiz und für Europa)

André Jacob, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Sächsischen Landkreistages, Dr. Jürgen Martens, Staatsminister der Justiz und für Europa des Freistaates Sachsen, und Christian Schramm, Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, (v.l.n.r.) unterzeichnen die Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die sächsischen Kommunalverwaltungen.

Unterzeichnung der Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die sächsischen Kommunalverwaltungen (© Staatsministerium der Justiz und für Europa)

André Jacob, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Sächsischen Landkreistages, Dr. Jürgen Martens, Staatsminister der Justiz und für Europa des Freistaates Sachsen, und Christian Schramm, Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, (v.l.n.r.) unterzeichnen die Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die sächsischen Kommunalverwaltungen.

André Jacob, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Sächsischen Landkreistages, Dr. Jürgen Martens, Staatsminister der Justiz und für Europa des Freistaates Sachsen, und Christian Schramm, Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, (v.l.n.r.) unterzeichnen die Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die sächsischen Kommunalverwaltungen.

Staatsminister Dr. Jürgen Martens hat heute mit dem Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Oberbürgermeister Christian Schramm und dem Geschäftsführenden Präsidialmitglied des Sächsischen Landkreistages André Jacob die Fortführung der erfolgreichen Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Umsetzung und Weiterentwicklung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen besiegelt.

Die neue "Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die sächsischen Kommunalverwaltungen" gilt bis Ende 2018 und fixiert organisatorische, finanzielle und technische Rahmenbedingungen für die gemeinsame Nutzung und Weiterentwicklung von elektronischen Dienstleistungen wie etwa die Bereitstellung von Informationen und Formularen für Bürger und Unternehmen. Hierfür stellt der Freistaat zentral sog. Basiskomponenten bereit, d. h. elektronische Verfahren, die der fachunabhängigen oder fachübergreifenden Unterstützung der Verwaltungstätigkeit dienen. Dies sind z. B. Amt24 und der Formularservice. Weitere Basiskomponenten dienen der sicheren und rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation und der elektronischen Zahlungsabwicklung. Die Kommunen zahlen für die Nutzungsmöglichkeit eine jährliche Pauschale aus dem FAG.

Mit der Möglichkeit, diese E-Government-Basiskomponenten zu nutzen, werden die Kommunen wesentlich dabei unterstützt, Anforderungen des Sächsischen E-Government-Gesetzes (SächsEGovG) zu erfüllen, das am 9. August 2014 in Kraft getreten ist und den rechtlichen Rahmen für den Einsatz elektronischer Verfahren in der sächsischen Verwaltung erweitert. Zur Unterstützung des Vollzugs des SächsEGovG durch kommunale Behörden hat das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa zudem in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden, der SAKD, dem Datenschutzbeauftragen und dem Staatsministerium des Innern einen Handlungsleitfaden erarbeitet, den die kommunalen Landesverbände ihren Mitgliedern an die Hand geben können. Der Handlungsleitfaden gibt
Empfehlungen für die Umsetzung des Gesetzes, die auch die Nutzung der E-Government-Basiskomponenten beinhalten.

Dazu Staatsminister Dr. Jürgen Martens: "Mit der gemeinsamen Vereinbarung zwischen Freistaat und kommunaler Ebene zeigen wir einmal mehr, dass E-Government nur im Miteinander gelingen kann. Von den elektronischen Innovationen des Freistaates können auch die Kommunen profitieren und diese Leistungen auf kommunaler Ebene anbieten. Mit dem Handlungsleitfaden zur Umsetzung unseres E-Government-Gesetzes unterstützen wir die Kommunen außerdem dabei, die anspruchsvollen Ziele des Gesetzes zu erreichen."

Oberbürgermeister Christian Schramm, Präsident des Sächsisches Städte- und Gemeindetag: „Der Abschluss der Vereinbarung hat unter den Städten und Gemeinden eine breite Zustimmung gefunden. Das ist keine Selbstverständlichkeit, da es die kommunale Selbstverwaltung auch hier ermöglicht, individuelle Lösungen zu finden. Aber wo die richtigen Werkzeuge da sind, will niemand das Rad neu erfinden. Mit den Basiskomponenten haben die Kommunen das richtige Werkzeug, davon sind wir überzeugt.“

Landrat Dr. Tassilo Lenk, Präsident des Sächsischen Landkreistages: „Den sächsischen Landkreisen war es wichtig, dass die neue Nutzungsvereinbarung nicht nur eine Fortschreibung der bisherigen ist, sondern eine Weiterentwicklung darstellt mit neuen Komponenten, die auf nationale wie europäische Entwicklungen ausgerichtet sind.“


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