Mehr als 143 Millionen Euro für Sachsens Städte

14.08.2014, 12:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Charakter und Bild unserer Städte erhalten“

Das sächsische Kabinett hat der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2014 zugestimmt. Sachsens Städte und Gemeinden erhalten damit von 2014 bis 2018 mehr als 143 Millionen Euro aus den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung. Im Vergleich zum Förderjahr 2013 stehen dem Freistaat Sachsen rund 31 Millionen Euro mehr Mittel für städtebauliche Investitionen zur Verfügung.

Innenminister Markus Ulbig: „Der Anstieg der Förderung ist ein Glücksfall für Sachsen. Die Städtebauförderung macht vieles möglich, was den Charakter und das Bild unserer Städte erhält und erneuert.“

Mit Mitteln aus der Städtebauförderung können Gebäude saniert sowie Straßen und Plätze baulich wieder hergestellt werden. Viele Projekte in den sächsischen Städten und Gemeinden profitieren von der Förderung. In Chemnitz beispielsweise erfolgt gerade die Aufwertung des Stadtgebiets um den Boulevard „Brühl“ mit Mitteln aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. In Plauen wurde das denkmalgeschützte ehemalige Kaufhaus „Horten“ saniert, das künftig vom Landratsamt genutzt wird. Auf dem Gelände der ehemaligen Baumwollspinnerei Flöha entsteht das innerstädtische Stadtteilzentrum „Alte Baumwolle“. Dort wird derzeit die größte Kindertagesstätte Sachsens gebaut. Diese Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP) gefördert.

Hintergrundinformationen:

Die Städtebauförderung wird jährlich zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen. Sie ist die Grundlage für die Bereitstellung von Bund-Länder-Finanzhilfen für die Städtebauförderung. Der Freistaat Sachsen fügt jedem vom Bund bereitgestellten Euro einen Euro aus Mitteln des Freistaates hinzu. Fünf Bund-Länder-Programme gibt es aktuell in Sachsen. Im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ engagieren sich Bund und Land zusammen mit 80 Prozent, die Kommunen mit 20 Prozent an der Förderung. Bei den Programmen „Stadtumbau Ost“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Soziale Stadt“ und „Kleinere Städte und Gemeinden“ beteiligen sich Bund und Land zusammen mit 66 2/3 Prozent, die Kommunen mit 33 1/3 Prozent. Damit wird die Attraktivität der sächsischen Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandort weiter erhöht.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
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