1. August 2014: 20 Jahre Kulturraumgesetz – bisher mehr als 1,5 Milliarden Euro vergeben

30.07.2014, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Schorlemer: Bundesweit einmaliges Gesetz sichert kulturelle Vielfalt in Sachsen

„Das 1994 erstmals verabschiedete, seit August 2008 unbefristet geltende, bundesweit einmalige Sächsische Kulturraumgesetz ist ein in Deutschland einzigartiges Gemeinschaftsmodell der Kulturfinanzierung. 20 Jahre Kulturraummodell haben gezeigt, dass die institutionell verankerte Solidarität hilft, die kulturelle Vielfalt in ganz Sachsen zu sichern“, sagte die Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Sabine von Schorlemer, anlässlich des 20jährigen Bestehens des Sächsischen Kulturraumgesetzes.
Bisher werden jährlich Zuweisungen des Freistaates von mindestens 86,7 Millionen Euro an die acht Kulturräume und Städte ausgereicht.

„Wir werden die Mittel für die Kulturräume noch einmal um 5 Millionen Euro erhöhen. Die Aufstockung der Mittel für die Kulturräume ist wichtig, da nicht nur kulturelle Leuchttürme gefördert werden dürfen, sondern kulturelle Angebote in der Fläche erhalten werden müssen“, ergänzt die Ministerin.

Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem die Förderung von Kunst und Kultur als Staatsziel in der Verfassung verankert ist. Das Kulturraumgesetz gibt diesem Verfassungsziel zusätzlich einen gesetzlichen Rahmen, um die Kultur zur Pflichtaufgabe der Kommunen zu machen und dabei den Freistaat aufgrund des Solidarprinzips mit in die Pflicht zu nehmen. Seit Bestehen des Kulturraumgesetzes sind mehr als 1,5 Milliarden Euro auf Grundlage dieses Gesetzes vergeben worden. Damit hat Sachsen ein flächendeckendes Angebot an regional bedeutsamen Kultureinrichtungen erhalten und gefördert. Dazu gehören Ensemble-Theater, Kulturorchester, Museen, Bibliotheken, Soziokulturelle Einrichtungen, Tierparks, Planetarien, historische Parks und Gärten. Außerdem konnte eine Vielzahl regional bedeutsamer Kulturprojekte gefördert werden.

Nach Paragraph 9 des Sächsischen Kulturraumgesetzes ist die Staatsregierung beauftragt, die Wirkungsweise des Gesetzes alle sieben Jahre – erstmals bis zum 31. Dezember 2015 – zu evaluieren und dem Landtag einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Dazu hat das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Anfang Juli 2014 eine Internet-Anhörung zur Evaluierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes gestartet, um den Evaluierungsprozess auf breiter Basis zu führen.

Die Internet-Anhörung ist zu finden unter www.smwk.sachsen.de und läuft noch bis Ende August 2014.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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