Antragsfrist für Heimkinder-Fonds läuft ab

13.07.2014, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Betroffene der DDR-Heimerziehung können ihr Interesse an Leistungen aus dem Fonds »Heimerziehung in der DDR« noch bis zum 30.09.2014 bei den Anlauf- und Beratungsstellen der ostdeutschen Länder anmelden. Darauf weist die sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Christine Clauß, hin. Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. »Es ist wichtig, die vorgegebene Frist einzuhalten. Der 30.09.2014 ist ein verbindlicher Stichtag, den die Betroffenen unbedingt beachten sollten«.

Betroffene sollten sich dazu schriftlich an ihre zuständige Anlauf- und Beratungsstelle wenden und formlos zum Ausdruck bringen, dass sie als ehemaliges Heimkind mit Folgeschäden Leistungen des Fonds in Anspruch nehmen möchten. Die Ministerin weist auf den geringen Aufwand für diese Meldung hin. »Hier geht es nicht um umfangreiche Antragstellungen oder ausführliche Erläuterungen. Die individuelle Beratung und Vereinbarung von Hilfebedarfen kann später erfolgen«, sagt Christine Clauß. Wichtig sei zunächst nur die Meldung, dass Leistungen gewünscht seien.

Der Kontakt im Freistaat Sachsen lautet:

Anlauf- und Beratungsstelle des Freistaates Sachsen
Fonds »Heimerziehung in der DDR«
Funkenburgstraße 2
04105 Leipzig
E-Mail: Heimerziehung@ksv-sachsen.de

Weitere Informationen sind im Internet unter: www.fonds-heimerziehung.de abrufbar.

Hintergrund ist ein Beschluss der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Länder, der die Fortführung und die finanzielle Aufstockung des Fonds »Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990« bestätigt. Nachdem die ursprüngliche Fondseinlage von 40 Mio. Euro aufgebraucht ist, wurde eine Aufstockung von zunächst 25 Mio. Euro im Jahr 2014 zugesagt. Der Bund und die ostdeutschen Länder teilen sich die Kosten hälftig. Für 2015 und 2016 sind weitere Mittel vorgesehen.

Ministerin Clauß begrüßt die Aufstockung des Fonds ausdrücklich. »Die Weiterführung des Fonds liegt mir im Interesse der Unterstützung der Opfer der DDR-Heimerziehung sehr am Herzen. Es geht hier auch um Chancengleichheit. Viele Betroffene konnten bisher noch keine Leistungen über den Fonds erhalten. Diese Menschen dürfen nicht ausgeschlossen werden«.


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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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