Schnelle Hilfe für seelisch Traumatisierte - Gesundheitsministerin Clauß plädiert für sachsenweite Einrichtung von Traumaambulanzen

11.07.2014, 14:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gesundheitsministerin Christine Clauß hat sich heute (11.07.) anlässlich der Eröffnung der Traumaambulanz am Universitätsklinikum Dresden für eine flächendeckende Versorgung von Traumapatienten ausgesprochen.

»Die Dresdner Traumaambulanz hat Modellcharakter für ganz Sachsen«, erklärte Gesundheitsministerin Christine Clauß. „Es ist unser Ziel, dass Traumaambulanzen für Menschen mit psychischen Traumafolgestörungen mit den gleichen Qualitätsstandards künftig auch an anderen Standorten in Sachsen aufgebaut werden, so dass wir schon bald von einer flächendeckenden Versorgung sprechen können«. Das dafür gegründete Projekt »Kompetenzzentrum Traumaambulanzen« wird vom Sozialministerium gefördert. Im Rahmen dessen werden Konzepte, Qualitätskriterien und Finanzierungsmodelle erarbeitet.

Das spezialisierte Angebot zur Diagnostik, Beratung, Unterstützung und Behandlung gilt Menschen, die unter den psychischen Folgen einer Gewalttat, eines Unfalls oder anderer extrem belastender Erfahrungen leiden. Mit der niedrigschwelligen Hilfe, die sich an Erwachsene, Kinder und Familien richtet, sollen chronische Belastungen und psychische Spätfolgen bei den Betroffenen vermieden werden.

Speziell für Gewaltopfer treffen Uniklinikum, Sozialministerium und der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) eine besondere Vereinbarung. Inhalt ist eine unbürokratische Regelung zur Leistungserbringung, Antragstellung und Kostenübernahme auf Basis des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). Dadurch wird Gewaltopfern ein schneller und niedrigschwelliger Zugang zur Beratung und Behandlung eröffnet.

»Eine rechtzeitige Versorgung von traumatisierten Gewaltopfern darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern«, betonte Clauß. »Mit der neuen Regelung stellen wir sicher, dass die erforderliche psychotherapeutische Behandlung unverzüglich nach der traumatisierenden Gewalttat einsetzen kann. Wenn die Hilfe schnell erfolgt, können Schädigungsfolgen, die häufig zu langem schweren Leiden, zu Berufsunfähigkeit und zu hohen Kosten für das Gesundheitswesen führen, vermieden werden.«

Die Leistungen der Traumaambulanz werden in der Regel von den Krankenkassen, bei Arbeits- und Wegeunfällen von den Berufsgenossenschaften oder der Unfallkasse Sachsen übernommen. Bei Opfern von Gewalt erfolgt die Kostenregelung über das Opferentschädigungsgesetz (OEG), für dessen Umsetzung die Versorgungsverwaltung beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) zuständig ist.


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