Abstandsregelungen für Windkraftanlagen: Bundesrat stimmt Länderöffnungsklausel zu

11.07.2014, 13:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „Jetzt 10H-Abstandsregelung in Sachsen zügig umsetzen“

Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) zugestimmt, die den Bundesländern mehr Spielraum bei der Regelung von Mindestabständen zu Windkraftanlagen einräumt. Der Freistaat hatte hierzu gemeinsam mit Bayern eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet. Staatsminister Sven Morlok (FDP) zeigte sich erfreut über die Mehrheit für die Änderung:

„Die Energiewende kann nur erfolgreich sein, wenn sie die Interessen der Bürger vor Ort berücksichtigt. Das pauschale Vorrecht für Windkraftanlagen passt dazu nicht. Sachsen wird den nun gewonnenen Handlungsspielraum nutzen und zügig eine entsprechende landesweite Regelung treffen, die regionale und lokale Gegebenheiten berücksichtigt – und vor allem die Belange der Anwohner“, so Morlok. „Der Freistaat ist Energieland und steht auch weiterhin zur Förderung der Erneuerbaren Energien.“

Bisher sind Windkraftanlagen von den sonst üblichen Vorschriften für Bauvorhaben im Außenbereich befreit. Mit der Änderung des BauGB können die Bundesländer selbst entsprechende Regeln festlegen. Sachsen macht sich für einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur nächstgelegenen Wohnbebauung von „10H“ stark – die Entfernung soll dem 10fachen der Gesamthöhe (einschließlich Rotorblätter) entsprechen.

Bei der Beratung der EEG-Novelle stellte Staatsminister Morlok der Bundesregierung ein schlechtes Zeugnis aus:

„Diese Reform ist allenfalls ein Reförmchen und bleibt Stückwerk“, so Staatsminister Morlok. „Bürger und Unternehmen werden auch weiterhin durch steigende Energiepreise belastet. Die grundlegenden Entscheidungen dazu wurden jedoch aufgeschoben. Wir bräuchten mehr Kosteneffizienz und mehr Wettbewerb am Energiemarkt. Sachsen hat zum Beispiel eine Senkung der Stromsteuer aufs europäische Mindestniveau vorgeschlagen. Das Problem der steigenden Energie- und Stromkosten löst diese Gesetzesnovelle nicht.“


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