Anwaltliche Beratungsstellen in Sachsen haben sich erfolgreich etabliert
30.06.2014, 11:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
.Justizminister Dr. Jürgen Martens und der Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Dr. Martin Abend, haben heute anlässlich des fünfjährigen Bestehens der anwaltlichen Beratungsstellen in Sachsen eine positive Bilanz gezogen.
Justizminister Dr. Jürgen Martens: "Das Pilotprojekt "anwaltliche Beratungsstellen" ist eine Erfolgsstory. Seit 2009 konnten wir die Anzahl der Beratungsstellen deutlich erhöhen und damit auch in der Fläche einer größeren Anzahl von Bürgern einen einfachen Zugang zur Beratungshilfe ermöglichen. Damit konnten wir die Schwellenangst der Bürger vor Kontaktaufnahme mit Rechtsanwälten und der Justiz senken. Gleichzeitig ist das auch ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau. Die stark gestiegene Inanspruchnahme zeigt, dass dies der richtige Weg ist."
Präsident der Rechtsanwaltskammer Dr. Martin Abend: „Die Beratungsstellen bieten bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, eine erste qualifizierte und unabhängige Rechtsauskunft vom Anwalt zu erhalten, ohne einen Antrag auf Beratungshilfe stellen zu müssen. Über die Hälfte aller Anfragen in den Beratungsstellen werden erledigt. Dies zeigt den Erfolg dieser Einrichtungen. Mein Dank gilt den über 230 sächsischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die in den Beratungsstellen wöchentlich tätig sind und damit zu diesem Erfolgsmodell beitragen.“
Nach dem Beratungshilfegesetz steht Bedürftigen eine weitgehend kostenlose Rechtsberatung zu. Bis zum Jahr 2009 war in Sachsen dafür zwingend ein Beratungshilfeschein nötig, den der Rechtsuchende zunächst bei einem Amtsgericht beantragen muss. Mit diesem kann er sich an einen Rechtsanwalt wenden und dann einen Termin vereinbaren. Mit Eröffnung der anwaltlichen Beratungsstellen steht den Rechtssuchenden alternativ nun ein schnellerer und unkomplizierter Weg offen, anwaltliche Beratung zu erhalten. Diese findet zu festen Zeiten an zentraler öffentlicher Stelle statt und ist für den Bedürftigen kostenlos. Terminvereinbarung und Beratungshilfeschein sind dafür nicht erforderlich.
Mit der heute unterzeichneten Ergänzung der bestehenden Rahmenvereinbarung wurde denjenigen bedürftigen Rechtsuchenden die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratungsstelle erleichtert, die ihre rechtlichen Anliegen nur durch einen Sprachmittler äußern können. Soweit die Hinzuziehung eines Dolmetschers, auch eines Gebärdensprachdolmetschers, erforderlich ist, werden dessen Kosten ebenso erstattet wie beim klassischen Beratungshilfeschein.
Das Projekt „Anwaltliche Beratungsstellen“ wird im Freistaat Sachsen vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Sachsen durchgeführt. 2009 mit zunächst vier Einrichtungen begonnen gibt es in Sachsen mittlerweile elf anwaltliche Beratungsstellen in den Rathäusern Bischofswerda, Dresden-Altstadt, Dresden-Pieschen, Großenhain, Limbach-Oberfrohna, Neustadt, Reichenbach, Torgau, Zittau und Zwickau sowie in der Zweigstelle Löbau des Amtsgerichts Zittau.
Im Jahr 2013 haben insgesamt 2.191 Bürger die anwaltlichen Beratungsstellen in Sachsen aufgesucht. Das entspricht einer Steigerung um 12 % gegenüber dem Vorjahr. Davon konnten insgesamt 1.118 Anliegen abschließend erledigt werden.