Warnwestenpflicht gilt ab 1. Juli 2014

26.06.2014, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ab Dienstag 1. Juli 2014 ist das Mitführen einer Warnweste im Fahrzeug Pflicht. Die entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-zulassungsverordnung (STVZO) geht zurück auf eine Initiative von Sachsens Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok (FDP).

„Für uns hat das Thema Verkehrssicherheit höchste Priorität, und wir arbeiten gemeinsam mit unseren Partnern, zum Beispiel der Landesverkehrswacht, ständig daran, für noch mehr Sicherheit zu sorgen. Warnwesten können Leben retten und bringen ein großes Plus an Sicherheit zum kleinen Preis. Deshalb habe ich mich im Kreis meiner Kollegen der Verkehrsministerkonferenz für eine Warnwestenpflicht eingesetzt, wie es sie in anderen Ländern bereits gibt.“

Die Verkehrsministerkonferenz hatte den Antrag des Freistaats Sachsen zur Änderung der STVZO im April 2013 beschlossen; dieser wurde dann vom Bund umgesetzt.

Hintergrund:
In Österreich wurde die Warnwestenpflicht 2005 eingeführt. Die Verkehrsunfallstatistik für die Republik Österreich belegt, dass die Unfallzahlen bei ausgewählten Unfalltypen (Auffahrunfälle auf stehende Objekte und Fußgängerunfälle jeweils auf Autobahnen und Schnellstraßen) seither deutlich zurückgegangen ist.
In der StVZO soll § 53a künftig das Mitführen mindestens einer Warnweste in PKW und Nutzfahrzeugen vorschreiben. Für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge gibt es in Deutschland bereits eine Warnwestenpflicht, die in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften geregelt ist.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

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