Hochwasser 2013 - Erstattung der Einsatzkosten

24.06.2014, 12:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Refinanzierung für Kommunen eine kommode Lösung“

Innenminister Markus Ulbig hat dem Kabinett heute die Richtlinie zur Förderung der Finanzierung der Katastrophenbekämpfungskosten 2013 vorgelegt. Die Richtlinie wurde beschlossen. Landkreisen und Gemeinden im Freistaat Sachsen stehen damit 27,5 Millionen Euro zur Verfügung, um Kosten für Nothilfemaßnahmen refinanzieren zu können. Damit können ihnen die gesamten während der Hochwasserkatastrophe 2013 entstandenen Einsatzkosten erstattet werden.

Innenminister Markus Ulbig: „Die Erstattung ist für Sachsens Landkreise und Gemeinden eine kommode Lösung. Sie werden dadurch deutlich entlastet.“

Landkreise und Gemeinden können das Geld für die Nothilfemaßnahmen einsetzen. Darunter fallen Hilfseinsätze der Feuerwehren und Katastrophenschutzbehörden, die Einrichtung und der Betrieb von Notunterkünften sowie die Verpflegung und medizinische Versorgung der Evakuierten. Gefördert werden auch die Kosten der Säuberung der Gebiete, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren. Mit der Finanzhilfe bekommen die Landkreise außerdem die Ausgaben für die fachgerechte Entsorgung und Deponierung von Hochwasserabfällen zurück.

Hintergrund:
Die Mittel stammen aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF), die der Bundesrepublik Deutschland zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers 2013 zur Verfügung gestellt wurden. Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat dieses Thema in einer Pressemitteilung vom 18. März 2014 mit dem Titel „74 Millionen Euro aus EU-Solidaritätsfonds für Sachsen“ kommuniziert. Die Sächsische Staatsregierung hat zu diesem Zeitpunkt einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund und den anderen vom Hochwasser betroffenen Bundesländern zugestimmt. Der Freistaat Sachsen erhält insgesamt 74,8 Millionen Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds. Davon fließen 27,5 Millionen als Refinanzierung an Sachsens Kommunen. Die weiteren Gelder sind im Wesentlichen für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Gewässern und Entwässerungsanlagen vorgesehen.


Kontakt

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