Sächsischer Landtag stimmte gestern dem Staatsvertrag zwischen Sachsen und Thüringen über die gemeinsame Justizvollzugsanstalt in Zwickau-Marienthal zu
19.06.2014, 08:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Gemeinsame Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa
Der Sächsische Landtag hat gestern in seiner Plenarsitzung dem am 15. April 2014 zwischen den Ministerpräsidenten der Freistaaten Sachsen und Thüringen abgeschlossenen Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau-Marienthal zugestimmt. Sobald der Thüringer Landtag dem Staatsvertrag ebenfalls zugestimmt hat, steht dem Inkrafttreten des Staatsvertrages nichts mehr im Wege.
Justizminister Dr. Jürgen Martens: "Ich bin froh, dass der Sächsische Landtag dem Staatsvertrag zugestimmt hat. Damit konnte das parlamentarische Verfahren in Sachsen zügig abgeschlossen werden. Besonders freue ich mich darüber, dass nicht nur die Regierungsfraktionen, sondern auch Teile der Opposition dem Staatsvertrag zugestimmt haben. Es ist mir gerade im gewiss nicht einfachen, aber hoch bedeutsamen Bereich des Justizvollzuges sehr wichtig, einen gesamtgesellschaftlichen Konsens über Parteigrenzen hinaus zu erreichen."
Finanzminister Prof. Georg Unland: "Die Zustimmung des Sächsischen Landtages zum Staatsvertrag ist eine positive und nachhaltige Entscheidung. Der Bau und der laufende Betrieb einer großen gemeinsamen Justizvollzugsanstalt sind wirtschaftlicher als jeweils eigene neue Anstalten. Die dadurch erzielten Synergieeffekte kommen den Steuerzahlern in Sachsen und Thüringen zu Gute."
Der Staatsvertrag regelt die grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen bei der gemeinsamen Errichtung und dem gemeinsamen Betrieb der Justizvollzugsanstalt in Zwickau. Sachsen wird dabei ein Kontingent von 450 Haftplätzen und Thüringen von 370 Haftplätzen haben. Entsprechend diesem Schlüssel werden sowohl die Kosten für den Bau als auch für den Betrieb zwischen den Vertragspartnern verteilt. Auch das erforderliche Personal wird nach diesem Schlüssel von beiden Partnern gestellt. Der Vertrag ist frühestens nach 30 Jahren kündbar.
Die neue Justizvollzugsanstalt wird auf sächsischer Seite die Justizvollzugsanstalt in Zeithain und die alte Justizvollzugsanstalt in Zwickau und auf Thüringer Seite die Justizvollzugsanstalten in Gera und Hohenleuben ersetzen.