Landtag berät Sächsisches E-Government-Gesetz und Normenkontrollratsgesetz – Sachsen ist bundesweit Vorreiter

17.06.2014, 15:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Sächsische Landtag wird am 18. und 19. Juni 2014 über die Entwürfe für ein Sächsisches E-Government-Gesetz und zur Einrichtung eines Sächsischen Normenkontrollrates beraten. Sofern der Landtag die beiden Gesetze beschließt, werden die Rechtsgrundlagen für die bisher im Freistaat entstandene E-Government-Landschaft weiterentwickelt und erstmals ein Normenkontrollrat auf Landesebene geschaffen.

Staatsminister Dr. Jürgen Martens: "Ich freue mich, dass die abschließende Beratung der Gesetzentwürfe noch vor der Landtagswahl stattfindet. Sachsen übernimmt mit den beiden Gesetzen bundesweit eine Vorreiterrolle. Mit dem E-Government-Gesetz und seiner konkreten Umsetzung ermöglichen wir Bürgern und Unternehmen eine einfache, rechtssichere und vertrauliche elektronische Kommunikation mit den sächsischen Behörden. Dadurch kann künftig das bisher übliche bürokratische Einreichen von schriftlichen Anträgen entfallen. Auch vom Gesetz zur Einrichtung eines Sächsischen Normenkontrollrates erhoffen wir uns für Bürger und Unternehmen einen spürbaren Bürokratieabbau. Wir haben die positiven Erfahrungen mit dem Normenkontrollrat des Bundes aufgegriffen und wollen ein solches Gremium erstmals auf Landesebene einrichten. Künftige Normen sollen möglichst schlank und in ihrer Umsetzung kostengünstig gestaltet werden."

Ziel des Entwurfes für ein Sächsisches E-Government-Gesetz ist es, Rechtsgrundlagen für die durchgängig elektronische Abwicklung beziehungsweise Online-Abwicklung von Verwaltungsverfahren zu schaffen. Hierbei ist die Informationssicherheit, insbesondere die Vertraulichkeit der Informationsübermittlung, zu gewährleisten. Wo die Unterschriften von Bürgern erforderlich sind, wird künftig insbesondere die Nutzung von De-Mail-Diensten und der eID-Funktion des neuen Personalausweises von den Behörden umzusetzen sein.

Mit dem Sächsischen Normenkontrollratsgesetz soll ein verwaltungsexternes, unabhängiges Gremium geschaffen werden, das die Ministerien bei der Vorbereitung von Gesetzgebungsvorhaben unterstützt. Die Kosten und der Zeitaufwand, die durch die Befolgung von Gesetzen den Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen, werden dabei von den Ressorts ermittelt und vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüft. Damit sollen unnötige Belastungen durch Bürokratie vermieden werden. Das Gremium soll aus sechs Mitgliedern bestehen die nicht der Verwaltung angehören dürfen. Die Einrichtung des Normenkontrollrates soll zunächst auf drei Jahre befristet werden. Auf der Grundlage einer abgeschlossenen Evaluation und der erzielten Effekte soll dann über eine Fortsetzung entschieden werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang