GRW-Förderung: Finanzierung durch Bund ist gesichert - Sachsen hat dennoch Vorsorge getroffen

05.06.2014, 10:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Drohender Förderstopp wegen vorläufiger Haushaltsführung des Bundes abgewehrt - Landtag stellt Mittel für Zwischenfinanzierung bereit

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat mit einem Beschluss eine weitere Tranche zur Finanzierung der von Bund und Ländern gemeinsam getragenen so genannten „GRW-Förderung“ für das laufende Jahr 2014 freigegeben. Wegen der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes wurde den Ländern bisher nur eine erste Finanzierungstranche im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zugewiesen. Das betraf auch die GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“). Die dem Freistaat zur Verfügung stehenden Bundesmittel reichten für die Bewilligung dieser Anträge bei Weitem nicht aus. Vorsorglich hatte daher auch der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags beschlossen, eine entsprechende Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

„Sachsen hat sich in Berlin mehrfach dafür eingesetzt, diese drohende Lücke zu schließen, deshalb bin ich froh und erleichtert, dass der Bundestags-Ausschuss nun reagiert hat“, so Staatsminister Sven Morlok. „Die einzelbetriebliche Investitionsförderung, die Bund und Länder zu gleichen Teilen finanzieren, ist das bewährte und mit Abstand erfolgreichste Förderinstrument. Ein Finanzierungsstopp hätte die Fördervorhaben vieler sächsischer Unternehmen gefährdet. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags hat gestern ebenfalls den Weg für eine Zwischenfinanzierung durch Landesmittel frei gemacht. Dies ist nun nicht mehr in vollem Umfang nötig – gleichwohl danke ich den Mitgliedern des Ausschusses für diese wichtige Unterstützung.“

Alle zum 31.12.2013 vollständigen GRW-Anträge können damit noch zu den alten Förderkonditionen durch die SAB bis zum 30. Juni 2014 beschieden werden.
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Hintergrund:
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Mit der GRW-Förderung werden Investitionen gewerblicher Unternehmen, die z.B. ihre Betriebsstätte erweitern oder sich neu ansiedeln, gefördert. Ab dem 01. Juli 2014 gelten für die einzelbetriebliche GRW-Förderung neue Beihilfevorschriften mit niedrigeren Fördersätzen und erheblich erschwerten Bedingungen für große Unternehmen. Der Freistaat Sachsen hatte deshalb zugesagt, alle Förderanträge, die der SAB zum 31.12.2013 vollständig vorlagen, bis zum 30.06.2014 zu den derzeit geltenden Förderkonditionen zu bewilligen. Parallel dazu hatte Sachsen darauf hingewirkt, dass die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss des Bundestages einen Beschluss zur vorfristigen Zuweisung von weiteren Bundesmitteln trotz vorläufiger Haushaltsführung des Bundes vorlegt.


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